Bundesgerichtshof: Haftstrafen wegen Geiselnahme und Vergewaltigung bestätigt

Urteil gegen "Life-Coach" aus Walldürn ist rechtskräftig

Der BGH hat die Revision gegen die Verurteilung eines sogenannten "Life-Coaches" aus Walldürn abgewiesen. Der Mann war wegen Geiselnahme und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden.

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Von Autor/in Leonard Stern

Er hatte mehrere Frauen zwischen September 2019 und Oktober 2022 wiederholt sexuell missbraucht, vergewaltigt und mehrere Menschen körperlich misshandelt. Außerdem hatte er mehrere Menschen als Geiseln in seinem Haus in Walldürn (Neckar-Odenwald-Kreis) festgehalten. Das Landgericht Mosbach hatte ihn im September 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Jetzt ist das Urteil gegen den selbsternannten "Life-Coach", also Lebensberater, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen des damals 38-Jährigen, seines Bruders sowie einer Nebenklägerin verworfen. Damit sei das Verfahren abgeschlossen, teilte der BGH am Montag mit.

Revisionen vom Bundesgerichtshof verworfen

Sein jüngerer Bruder war vom Landgericht Mosbach zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, verurteilt worden. Beide Männer hatten die Urteile angefochten, unter anderem wegen angeblicher Verfahrensfehler. Der Bundesgerichtshof sah dafür keinen Anlass.

Frauen über Coaching-Angebote angelockt

Nach Überzeugung des Landgerichts Mosbach hatte der damals 38-Jährige gezielt Kontakt zu jungen Frauen gesucht, die bei ihm Coachings und Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung gebucht hatten. Er lud sie in sein Haus in einem Walldürner Ortsteil ein, wo er sie manipulierte, festhielt und mehrfach sexuell missbrauchte. Teilweise wurden die Frauen auch körperlich schwer misshandelt. Der Bruder des Hauptangeklagten unterstützte ihn dabei und war deshalb mitangeklagt.

Ermittlungen durch heimlichen Notruf ausgelöst

Ins Rollen kamen die Ermittlungen im Oktober 2022 durch einen heimlichen Notruf. Eine Frau hatte sich aus dem Haus des Angeklagten per Handy an eine Freundin gewandt, die daraufhin die Polizei informierte. Bei dem Einsatz trafen die Beamten mehrere Frauen an.

Der Prozess vor dem Landgericht Mosbach begann im Februar 2024 und fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Urteile nun endgültig.

Walldürn

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Leonard Stern
Leonard Stern lächelt in die Kamera. Er ist multimedialer Reporter im SWR Studio Mannheim.

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