Es ist ein schwerer Vorwurf gegen einen Polizeibeamten: Der Angeklagte soll am 28. März 2024 nach einer Drogenkontrolle in der Mannheimer Innenstadt versucht haben, einem festgenommenem Mann fünf kleine Päckchen mit Marihuana unterzuschieben. Juristisch heißt das: "Verfolgung Unschuldiger". Die beiden Hauptzeugen sind zwei ebenfalls junge Polizisten der Bereitschaftspolizei Bruchsal (Kreis Karlsruhe).
Klare Aussage der Hauptzeugen
Beide blieben am ersten Verhandlungstag konsequent bei ihren Aussagen. Der Angeklagte soll demnach zuerst zu einem der beiden gesagt haben: "Ich habe noch fünf Plomben Gras, die will ich dem zustecken." Den anderen Kollegen soll er aufgefordert haben, den Vermerk über die Durchsuchung des Festgenommenen zu ändern - denn die beiden Polizisten hatten bei ihm vor Ort kein Marihuana gefunden. Die beiden Polizisten aus Bruchsal meldeten den Vorgang so ihren Vorgesetzten.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Anwalt verlas eine Erklärung seines Mandaten. Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt. Der zentrale Satz lautet: "Eine solche Handlung wäre für mich mit meinem Selbstverständnis und meiner dienstlichen Pflicht unvorstellbar."
Eine Dealer ohne Marihuana
Was ist genau passiert an diesem Tag im März? Die beiden Bereitschaftspolizisten aus Bruchsal, wie häufiger abgeordnet für einen größeren Einsatz in Mannheim, kontrollierten einen Verdächtigen auf dem Alten Meßplatz. Der Mann ist polizeibekannt, gegen ihn lag zu der Zeit ein Sicherungshaftbefehl wegen Missachtung von Bewährungsauflagen einer früheren Verurteilung vor. Er geht den Beamten nach einem über Video beobachteten Deal auf dem Alten Meßplatz ins Netz.
Marihuana oder andere Drogen hat er zu diesem Zeitpunkt nicht bei sich, aber 1.130 Euro in kleinen Scheinen und Pfefferspray. Die Vermutung lag bei allen Beteiligten nahe, dass es sich um Dealgeld handelt. Aber die beiden Polizisten finden nach eigener Aussage bei einer gründlichen Durchsuchung des Mannes nichts, der Festgenommene kommt trotzdem in Gewahrsam wegen des vorliegenden Haftbefehls.
Fünf Tütchen in dem Umschlag mit den Beweisen
Im Polizeipräsidium soll es dann zu der Szene mit dem Versuch des Angeklagten gekommen sein, dem Festgenommenen fünf Tütchen mit Marihuana unterzuschieben. In der Folge hätten Polizeibeamte dessen Wohnung durchsuchen können. Die beiden Polizisten aus Bruchsal weigerten sich aber, sprachen sich kurz ab und waren sich dann einig: "Das machen wir nicht mit". So haben sie es am Mittwoch vor Gericht ausgesagt. Sie weigerten sich demnach auch, den Durchsuchungsvermerk zu ändern.
Dann soll der Angeklagte gesagt haben: "Was ist jetzt dein Problem, kannst du dann nicht schlafen heute Nacht? Willst Du mich jetzt anzeigen? Der Angeklagte habe dann aber zugesichert, das Ganze wieder rückgängig zu machen und die fünf Tütchen wieder aus dem Umschlag mit der Beweissammlung zu entnehmen. Außerdem habe er sich später entschuldigt mit dem Hinweis, es sei nicht sein Tag gewesen.
Die Zeugen und der Angeklagte kennen sich aus der Polizeischule
Die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht nahm sich reichlich Zeit, die beiden jungen Polizisten im Detail zu befragen. Am Ende blieben beide, abgesehen von leichteren Erinnerungslücken, ohne Abstriche bei ihrer Aussage.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten versuchte die Glaubwürdigkeit der beiden Zeugen zu erschüttern. Tatsächlich kennen sich die Männer aus der Polizeischule im südbadischen Lahr (Ortenaukreis) und aus vorangegangenen Einsätzen. Der Angeklagte sei bei Kollegen der beiden bereits als "überheblich" aufgefallen.
Das mögliche Motiv des Angeklagten bleibt unklar, wie auch der Anwalt des Angeklagten betonte. Denn der festgenommene Drogendealer wäre ohnehin in Haft gekommen, weil gegen ihn schon ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht will am 10. Dezember das Urteil verkünden.