Der Bergführer ist zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das bestätigte der zuständige Richter aus Garmisch-Partenkirchen dem SWR. Die "Rheinpfalz" hatte zuerst darüber berichtet. Der Bergführer hatte die Touristin ermuntert, in einem natürlichen Wasserbecken eines Bergbachs zu baden. Die Frau wurde von der Strömung mitgerissen, stürzte vor den Augen ihrer Kinder einen Wasserfall hinab und wurde tödlich verletzt.
Bergführer muss 3.000 Euro zahlen
Der 58-jährige Bergführer muss 3.000 Euro zahlen, aber nicht ins Gefängnis. Das sagte der Richter des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen dem SWR auf Anfrage. Der Bergführer habe zwar fahrlässig gehandelt, aber auch unglückliche Umstände hätten zum Tod der Frau aus Speyer geführt. Die Unglücksstelle im Bergbach sei durchaus bekannt gewesen und öfter zum Baden genutzt worden. Vorher war nach Angaben des Richters dort noch nie etwas passiert.
Ehemann wollte Frau retten und erlitt schwere Verletzungen
Der Mann des 49-jährigen Opfers, war seiner Frau im August 2025 hinterher gesprungen, um sie zu retten und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Der Bergführer hatte laut Gericht keine Qualifikation um Canyoning Touren zu leiten, die das Baden in Gebirgsbächen beinhalten. Er sei auch nur nebenberuflich als Bergführer unterwegs gewesen, habe das aber seit dem Unglück auch aufgegeben.
Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist nach Angaben des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen rechtskräftig.