Wie die "Rheinpfalz" berichtet, ist der Bergführer zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er hatte die Touristin ermuntert, in einem natürlichen Wasserbecken eines Bergbachs zu baden. Die Frau wurde von der Strömung mitgerissen, stürzte vor den Augen ihrer Kinder einen Wasserfall hinab und wurde tödlich verletzt.
Bergführer muss 3.000 Euro zahlen
Laut "Rheinpfalz" muss der 58-jährige Bergführer 3.000 Euro zahlen, aber nicht ins Gefängnis. Die Zeitung zitiert eine Sprecherin des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen. Demnach habe der Angeklagte nur die Berechtigung gehabt, Gruppen auf Berge zu führen. Bei der Tour im vergangenen August sollte es auf die Zugspitze gehen.
Ehemann wollte Frau retten und erlitt schwere Verletzungen
Um Gäste in Gebirgsbächen baden zu lassen, hätte der Bergführer eine andere Ausbildung benötigt, so das Gericht. Der Ehemann des Opfers war seiner 49-jährigen Frau damals am 13. August 2025 hinterher gesprungen, um sie zu retten, und hatte bei dem Sturz über den Wasserfall lebensgefährliche Verletzungen erlitten.