Am Dienstag hat am Landgericht Heidelberg der Prozess gegen einen ukrainischen Mann begonnen, der im November 2025 einem Mitbewohner und Landsmann nach einem Streit mit einem Küchenmesser in die Herzgegend gestochen und ihn so getötet haben soll. Die Männer haben beide in einer Unterkunft für Geflüchtete in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) gelebt. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklage von "niedrigen Beweggründen". Der Angeklagte hat die Tat zu Beginn der Verhandlung eingeräumt - eine Tötungsabsicht streitet er allerdings ab.
Streit auf Geburtstagsfeier eskalierte
Der 27-jährige Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer wohnten in unterschiedlichen Gebäuden innerhalb derselben Sammelunterkunft. Wegen eines Geburtstags im November innerhalb des Komplexes feierten sie mit anderen Bewohnern zusammen - hier soll ein Streit zwischen den beiden Männern entbrannt sein. Der später verstorbene Mann soll den Angeklagten dabei laut Anklage am Auge verletzt haben, daraufhin habe der Angeklagte seinen Kontrahenten mit dem Tod bedroht. Nahe eines Parkhauses am Bahnhof Wiesloch/Walldorf soll er ihn dann mit einem Stich in die Herzgegend so schwer verletzt haben, dass dieser noch am selben Ort verstorben ist.
Angeklagter: "Hatte Angst"
In einer Erklärung, die der Mann direkt zu Beginn des Prozesses durch seine Verteidigerin verlesen ließ, streitet er eine Tötungsabsicht ab. Er gibt zu, dass er das Opfer mit einem Messer tödlich verletzt habe - begründet das aber damit, dass er sich nach dem Streit bedrängt gefühlt habe und festgehalten worden sei.
Außerdem hat sich der Ukrainer bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt. Der Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer standen wohl in einem freundschaftlichem Verhältnis.
Staatsanwaltschaft: Motiv "männlicher Stolz"
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklage "männlichen Stolz" und "verletzte Eitelkeit" als mögliche Motive des 27-jährigen genannt. Es handele sich dabei um "niedrige Beweggründe". Im Gegensatz zu der Erklärung des Mannes wird in der Anklageschrift davon ausgegangen, dass die Tötung bewusst vollzogen worden sei.
Für die Verhandlung wurden insgesamt 32 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Der Prozess ist zunächst bis Ende Juli angesetzt.