Ein ehemaliger Besitzer eines Mehrfamilienhauses in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) hat wegen einer hohen Wasserrechnung gegen die Stadtwerke geklagt. Es geht um rund 7.000 Euro. Für einen auffällig hohen Wasserverbrauch. Im Zeitraum von Januar bis September 2024 sollen die zeitweise 14 Bewohner des Hauses über 1,5 Millionen Liter Wasser verbraucht haben. Das behaupten die Stadtwerke. Der Ex-Hausbesitzer bezweifelt das. Er geht unter anderem davon aus, dass der Wasserzähler defekt sein könnte. Darum ging es am Dienstag bei der Verhandlung im Mosbacher Landgericht.
Verbrauch in Jahren davor deutlich niedriger
Dem Mann hat laut seinem Anwalt ein Mehrfamilienhaus gehört, in dem er Wohnungen an Studierende vermietet hat und in dem er auch selbst mit seiner Familie wohnte. Insgesamt sind es im vergangenen Jahr 14 Hausbewohner inklusive ihm selbst gewesen. Innerhalb von neun Monaten sollen in dem Haus gut 1,5 Millionen Liter Wasser verbraucht worden sein - was aus Sicht des Hauseigentümers nicht sein kann, so sein Anwalt. In den neun Jahren davor habe der Verbrauch deutlich darunter gelegen. Der Mann hat die Rechnung über rund 7.000 Euro deswegen nicht bezahlt und gegen die Stadtwerke geklagt. Er geht laut seinem Anwalt davon aus, dass der Zähler einen Defekt hatte.
Hausbesitzer hält "Rollensprung" für möglich
Der damalige Hausbesitzer hält einen sogenannten Rollensprung für möglich. Umgangsprachlich bedeutet das, dass die Zahlenrolle des manuellen Zählers unkontrolliert springt. Er vermutet einen Zusammenhang mit dem Großbrand in Mosbach im vergangenen Jahr und dem massiven Verbrauch von Löschwasser. Solche Sprünge seien aber selten und im Nachhinein nicht nachweisbar, sagte der Anwalt des Mannes dem SWR. Dennoch hat der Mann geklagt auf "Feststellung einer fehlerhaften Messung". Heißt, dass die Messung des Wasserzählers seiner Ansicht nach fehlerhaft gewesen ist.
Wasserzähler vor Gericht in Mosbach: "Kein Fehler"
Am Dienstag sagte nun der zuständige Gutachter am Landgericht Mosbach aus, der im Dezember 2024 den Wasserzähler geprüft hat. Der Wasserzähler wurde vom Anwalt der Stadtwerke Mosbach zum Termin am Landgericht mitgebracht. Der Gutachter erklärte vor Gericht den genauen Ablauf der sogenannten Befundprüfung in drei Schritten. Er prüfe ungefähr 100 Zähler im Jahr und dokumentiere jede Prüfung mithilfe eines Formulars, sagte er. An dem Wasserzähler habe er keine Auffälligkeiten oder Fehler festgestellt.
Der Prüfingenieur wurde auch vom Kläger und dessen Anwalt befragt. Dabei ging es auch um den vom Ex-Hauseigentümer vermuteten Zusammenhang mit dem Löschwasserverbrauch. Der Prüfer sagte, dass nach seiner Einschätzung und Erfahrung ein solcher "Rollensprung" bei der Kontrolle aufgefallen wäre. In diesem Fall habe er keine Indizien dafür feststellen können. Der Anwalt der Stadtwerke Mosbach betonte außerdem: "Die zuständige Leitstelle hat den Löschwasserverbrauch genau überwacht und keine Auffälligkeiten festgestellt."
Landgericht Mosbach: Entscheidung im Dezember
Zu einer gütlichen Einigung, wie von der Richterin erneut vorgeschlagen, kam es an diesem Prozesstag nicht. Die beiden Parteien haben jetzt bis zum 11. November Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen.
Für den Anwalt des Klägers war das Ergebnis des Gutachtens und die Informationen zu dem Zählermodell anders als erwartet, sagte er dem SWR. Man habe dadurch neue Erkenntnisse erlangt und müsse sich jetzt neu beraten.
Eine Entscheidung soll nach Angaben der Richterin Anfang Dezember in Mosbach fallen.
Was ist die Ursache für den hohen Wasserverbrauch?
Nach Ansicht des Anwaltes der Stadtwerke Mosbach ist es möglich, dass in dem Gebäude mit mehreren Wohnungen eine solch hohe Wassermenge von 1,5 Millionen Litern verbraucht wurde. Wenn ein Hahn tropfe oder es irgendwo ein kleines Leck gebe, könne schnell mal eine große Wassermenge zusammenkommen, sagte er dem SWR.
Über den Fall und die Klage hatte die Rhein-Neckar-Zeitung zuerst berichtet.