Prozess am Landgericht Mosbach

Haftstrafe für Ukrainer nach Tod eines Mannes in Hardheimer Unterkunft

Ein 61-jähriger Ukrainer ist vom Landgericht Mosbach wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

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Stand

Von Autor/in Friederike Kroitzsch

Das Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) hat am Montag den 61-Jährigen zu der sechsjährigen Haftstrafe und zu einem Alkoholentzug verurteilt. Der Prozess ist damit beendet, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 61-Jährigen zunächst Totschlag vorgeworfen.

In der Verhandlung kamen aber alle Beteiligten zu der Einschätzung, dass der Ukrainer den Russlanddeutschen verletzen, aber nicht vorsätzlich töten wollte. Vorangegangen war ein stundenlanges Trinkgelage, Opfer und Täter waren schwer alkoholisiert. Es kam zu Streit und Beleidigungen, nicht nur über den Ukrainekrieg. Schließlich rammte der 61-Jährige dem Jüngeren ein Messer in den Bauch.

Nur Körperverletzung mit Todesfolge

Die Staatsanwaltschaft plädierte deshalb am Montag auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, ein vorsätzliches Tötungsdelikt könne vermutlich ausgeschlossen werden. Ohne Alkohol wäre die Tat nicht passiert. Die Anklage forderte die Unterbringung in einer Entzugsklinik und die Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung schloss sich der Staatsanwaltschaft weitgehend an.

Zwei Versionen zu Prozessbeginn

Beim Prozessauftakt saß ein freundlich wirkender Mann mit gestutztem Vollbart auf der Anklagebank. Der 61-jährige Arbeiter aus der Ukraine präsentierte dem Gericht zunächst eine Version der Tat, die sich erheblich von seinen ersten Aussagen bei der Polizei unterschied. Auch Zeugen der Tat sagten am ersten Verhandlungstag komplett anders aus.

Prozess Mosbach Tötungsdelikt
Der Prozess gegen den Ukrainer am Landgericht Mosbach dauerte einen Tag

Der Angeklagte sagte aus, dass nach dem Streit nicht er das Messer hatte, sondern der 53-jährige Deutsch-Kasache. Er selbst sei dann alkoholisiert auf den Kontrahenten gefallen. Dabei habe sich dieser selbst das Messer in den Bauch gerammt.

Angeklagter ändert Aussage vor Gericht

Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Verteidiger beschrieb der Angeklagte die Situation dann noch einmal anders: Die Arbeiter hätten in der Unterkunft gemeinsam getrunken. Dann sei es zum Streit zwischen dem Ukrainer und dem Deutschen aus Kasachstan gekommen. Thema sei unter anderem der Krieg in der Ukraine gewesen.

Außerdem habe das spätere Opfer den Ukrainer im Verdacht gehabt, ihm 500 Euro gestohlen zu haben. Sie hätten weiter getrunken und gestritten. Irgendwann habe der Ukrainer dann ein Küchenmesser von einem Tisch genommen und seinem Gegner in den Bauch gestoßen, sagte er vor Gericht.

Dolmetscherin muss im Prozess übersetzen

Jedes Wort im Saal musste von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Der Angeklagte spricht kein Deutsch, viele der Zeugen auch nicht. Der 61-Jährige ist seit 2022 in Deutschland. Sein Haus in Cherson in der Ukraine wurde schon zu Beginn des Krieges zerbombt, erzählt er.

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