Im Prozess um erpresserischen Menschenraub ist am Landgericht Heidelberg am Mittwoch das Urteil verkündet worden. Der 41-jährige Angeklagte aus Nordrhein-Westfalen wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 24-jährige Tochter eines ehemaligen Geschäftspartners geschlagen und bedroht sowie drei Millionen Euro von ihm über das Telefon der Tochter gefordert hat. Als er damit erfolglos blieb und der Vater mit der Polizei drohte, ergriff der Mann die Flucht. Er wurde vier Tage später von der Polizei festgenommen. Der Angeklagte reagierte sichtlich verzweifelt auf die Urteilsverkündung. Sein Verteidiger hatte in seinem Schlussplädoyer zwei Jahre auf Bewährung gefordert.
Aussage gegen Aussage im Prozess
Das Gericht stützte ihre Feststellungen hauptsächlich auf die Zeugenaussagen der Studentin. Auch was die Summe der Geldforderung angeht, obwohl sie die erst nach der ersten Polizeivernehmung erwähnt hatte. Der Behauptung des Angeklagten, er habe lediglich rund 200.000 Euro gefordert, schenkten die Richter keinen Glauben. Das, obwohl sie es explizit für möglich hielten, dass der Angeklagte vom Vater der Studentin um 235.000 Euro bei Immobilien- und Finanz-Anlage-Geschäften betrogen wurde und seitdem für den Angeklagten nicht mehr auffindbar war. Er habe widersprüchliche Aussagen gemacht und seine Aussagen immer wieder an den aktuellen Ermittlungsstand angepasst. Das habe es dem Gericht schwer gemacht, bei der geforderten Summe dem Angeklagten statt der Studentin zu glauben, so der Vorsitzende Richter.
Zweifelhafte Zeugenaussagen des Vaters
Während des Prozesses geriet vor allem der Vater der Studentin, der als Zeuge geladen war, in den Fokus. Er verwickelte sich wiederholt in Widersprüche und stritt ab, dem Angeklagten Geld zu schulden beziehungsweise überhaupt geschäftliche Beziehungen mit ihm gehabt zu haben. Im Laufe der Befragung machte er auch von seinem Schweigerecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten. Seine Zeugenaussagen und die der Mutter blieben deswegen vom Gericht unbeachtet.
Hohe Haftstrafe trotz minder schweren Falls
Unter anderem deshalb und aufgrund der Verzweiflung des Angeklagten sowie seinem Glauben, auf das geforderte Geld Anspruch zu haben, nahm das Gericht einen minder schweren Fall an. Trotzdem entschieden sich die Richter für das hohe Strafmaß. Sie begründeten die vergleichsweise harte Entscheidung mit einer Flucht- und Wiederholungsgefahr. Die Verteidigung kündigte deswegen an, Revision einlegen zu wollen.