Klage des BUND am Verwaltungsgerichtshof BW abgewiesen

Großkraftwerk Mannheim darf bis zu drei Mikrogramm Quecksilber pro Liter in Rhein leiten

Eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND gegen die Einleitung einer bestimmten Menge an Quecksilber in den Rhein durch das GKM in Mannheim ist jetzt abgewiesen worden.

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Von Autor/in Wolfgang Kessel

Das Großkraftwerk Mannheim (GKM) darf bis zu drei Mikrogramm Quecksilber pro Liter in den Rhein einleiten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in diesem Zusammenhang eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND abgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

BUND-Klage gegen Regierungspräsidium wegen Quecksilber

Der BUND hatte gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe geklagt. Die Behörde hatte laut VGH dem Großkraftwerk Mannheim erlaubt, statt wie bisher zehn Mikrogramm Quecksilber pro Liter künftig nur noch bis zu drei Mikrogramm pro Liter in den Rhein einzuleiten. Der BUND argumentierte in seiner Klage, das Regierungspräsidium hätte stattdessen eine noch geringere Quecksilber-Menge beim GKM einfordern können - also weniger als drei Mikrogramm pro Liter.

Die Umweltschutzorganisation verwies dabei auf eine Industrie-Emissions-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Diese Richtlinie beschreibt tatsächlich keinen festen Richtwert, sondern einen Spielraum zwischen 0,2 Mikrogramm Quecksilber pro Liter bis maximal drei Mikrogramm pro Liter.

GKM Mannheim: Quecksilber entsteht bei Kohleverbrennung

Das Quecksilber fällt im GKM bei der Kohleverbrennung an. Mit Hilfe von Spezialfiltern in der Abwasserreinigungsanlage kann das Quecksilber besser abgefangen und die Menge an Quecksilber je nach Filterqualität reduziert werden. Der BUND störte sich in seiner Klage daran, dass "deutsche Behörden immer pauschal den höchst-möglichen Grenzwert zulassen (drei Mikrogramm Quecksilber pro Liter)", erklärte ein BUND-Sprecher auf SWR-Anfrage.

VGH weist Klage des BUND "als unbegründet" ab

Doch der VGH sah das anders. Wie das Gericht mitteilte, wurde die BUND-Klage "als unbegründet abgewiesen". Das Regierungspräsidium war demnach nicht verpflichtet, einen strengeren Quecksilber-Einleitwert festzusetzen. Die Behörde habe lediglich sicherstellen müssen, dass der EU-Grenzwert "nicht überschritten wird". Dies habe die Behörde umgesetzt. Ebenfalls entspreche es geltendem EU-Recht, dass das GKM mit dem Einbau eines zusätzlichen Filters eine sogenannte "beste verfügbare Technik" verwende.

GKM zufrieden mit Gerichtsentscheidung

Ein GKM-Sprecher teilte dem SWR mit, man sei zufrieden mit der VGH-Entscheidung, weil es dem Unternehmen Rechtssicherheit gebe. Drei Mikrogramm Quecksilber pro Liter "entspricht den Richtlinien, wir halten den Grenzwert ein".

Der BUND hat nun die Möglichkeit, die VGH-Entscheidung anzufechten, indem er eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegt. Ob die Umweltschutzorganisation diesen Weg einschlägt, sei noch nicht entschieden, so ein Sprecher.

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Wolfgang Kessel
Wolfgang Kessel, Redakteur beim SWR in Mannheim

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