Fußball-Bundesligist TSG Hoffenheim hat am Freitag im Streit mit dem Spielerberater Roger Wittmann in Teilen eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Heidelberg teilte sein Urteil in dem Zivilverfahren am Freitagmorgen schriftlich mit. Darin heißt es, dass die TSG das gegen Wittmann verfügte Stadionverbot aufheben müsse. Wittmann hatte gegen das Haus- und Stadionverbot der TSG geklagt. Der Zutritt zum Trainingszentrum in Zuzenhausen (Rhein-Neckar-Kreis) bleibt Wittmann aber laut dem Urteil verwehrt.
Wittmann soll beleidigt und bedroht haben
Die TSG Hoffenheim hatte das Haus- und Stadionverbot gegen Wittmann verhängt, weil er - so die TSG - mehrfach Personen aus der Klub-Führung wüst beleidigt haben soll. Dazu lägen entsprechende Tondokumente vor, so der Anwalt der Geschäftsführung beim Prozessauftakt am vergangenen Freitag (12. September).
Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung am Freitag, die Beleidigungen (und in einem Fall auch eine Bedrohung) seien aber "im konkreten Fall kein hinreichender Grund für ein Stadionverbot". Die Beleidigungen und die Bedrohung lägen bereits einige Monate zurück. Und: Sie seien seitdem "weder von Wittmann wiederholt, noch von der TSG gerügt worden". Also könne Wittmann die Benutzung seiner Loge in der Sinsheimer Rhein-Neckar-Arena "nicht untersagt werden". Das Gericht teilte aber auch mit, dass es davon ausgehe, dass Wittmann "tatsächlich die ihm vorgeworfenen Beleidigungen beziehungsweise die behauptete Drohung ausgesprochen" habe.
Entscheidung wohl kommende Woche Gerichtsverhandlung wegen Stadionverbot: Wittmann und TSG Hoffenheim unversöhnlich
Spielerberater Roger Wittmann wehrt sich vor Gericht gegen ein Stadionverbot, das die TSG Hoffenheim gegen ihn verfügt hat. Eine gütliche Einigung ist am Freitag gescheitert.
Zutritt zum Traininszentrum weiter für Wittmann verboten
Anders aber sieht es laut Gericht mit dem Zutrittsverbot zum Trainingszentrum der TSG in Zuzenhausen (Rhein-Neckar-Kreis) aus: Da dieses von vornherein nicht öffentlich zugänglich sei, sei für das Hausverbot auch kein besonderer Grund erforderlich, so das Gericht. Sprich: Roger Wittmann darf das Trainingszentrum laut dem Urteil nicht betreten, das Hausverbot der TSG gilt hier also weiterhin.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das bedeutet: Die TSG und Roger Wittmann können jeweils innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Die Anwaltskanzlei von Roger Wittmann gab am Donnerstag auf eine SWR-Anfrage keine Antwort. Wittmann ist Chef der Spielerberatungsagentur "Rogon" mit Sitz in Frankenthal (Rheinland-Pfalz).
Reaktion der TSG Hoffenheim auf das Urteil
Die TSG Hoffenheim teilte in einer ersten Reaktion auf das Urteil am Freitag mit, man werde die Urteilsbegründung nun "sorgfältig prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden". Markus Schütz, Vorsitzender der TSG-Geschäftsführung, erklärte, der Klub respektiere das Urteil. Gleichzeitig bleibe die TSG Hoffenheim "ein unabhängiger Verein, der sich nicht von externem Druck oder einseitigen Interessen leiten lässt". Klar sei auch, so Schütz, dass, wer andere "auf das Gröbste beleidigt oder eine Person nicht als Mensch, sondern als 'Affe' adressiert, überschreitet eine Grenze, die wir weder auf noch neben dem Platz dulden".
Weiteres Urteil in Parallelverfahren
Das Gericht hat am Freitag zudem ein Urteil in einem parallel laufenden Verfahren um ein Haus- und Stadionverbot gegen einen weiteren Spielerberater (für Nachwuchsfußballer) der TSG Hoffenheim gefällt. Mit dem gleichen Ergebnis: Demnach darf auch in diesem Fall die TSG kein Stadionverbot gegen den Mann aussprechen. Hier fehle ebenfalls ein hinreichender Grund, so das Gericht. Aber: Das Zutrittsverbot zum Trainingszentrum bestehe weiter.
Wittmann bot Unterlassungserklärung an
Wittmann hatte die Beleidigungen vor Gericht am ersten Prozesstag nicht eingeräumt. Er hatte stattdessen angeboten, in Form einer Unterlassungserklärung künftig auf solche Beleidigungen verzichten zu wollen. Doch die TSG lehnte das ab. Die Richterin hatte sich am ersten Prozesstag immer wieder darum bemüht, beide Seiten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen - am Ende erfolglos.
TSG-Führung: Spielerberater zu eng mit Dietmar Hopp?
Wittmanns Anwälte behaupteten, der TSG gehe es nur darum, einen Vertrauten des Hoffenheim-Gesellschafters Dietmar Hopp mundtot machen zu wollen. Spielerberater Wittmann berät aktuell mehrere Spieler im Hoffenheimer Kader, darunter Fisnik Asllani und Tim Lemperle. Wittmann gilt seit langem als enger Freund von Dietmar Hopp. Hopp hatte kürzlich in einem Interview mit dem Sender Sport1 erklärt, er habe nichts mit dem Stadionverbot gegen Wittmann zu tun gehabt. Er bezeichnete das Vorgehen der Klubführung stattdessen als "große Schweinerei".
"Stimmungsmache" und "Schmutzkampagne" - Wortgefechte im Gerichtssaal
Am ersten Verhandlungstag vor einer Woche war Roger Wittmann ebenso anwesend, wie - auf der anderen Seite - die beiden TSG-Geschäftsführer Frank Briel und Andreas Schicker. Im Gerichtssaal hatte es zeitweise zwischen beiden Parteien Wortgefechte gegeben. Der TSG-Anwalt warf Wittmanns Anwälten zum Beispiel "pure Stimmungsmache" vor, eine Anwältin Wittmanns sprach hingegen von einer "Schmutzkampagne" der TSG gegen ihren Mandanten.