Ja, es ist ungerecht, wenn ein direkt gewählter Abgeordneter nicht in den Bundestag einziehen darf. Geradezu absurd wird es, wenn gar kein Abgeordneter in den Bundestag kommt, wie in den Wahlkreisen Tübingen, Stuttgart II und Lörrach. Seltsam auch, wenn wie im Wahlkreis Heidelberg drei Abgeordnete über die Landeslisten in den Bundestag kommen, der direkt gewählte Kandidat aber nicht. Insofern hat CDU-Landeschef Manuel Hagel recht, wenn er von einem schrägen Wahlrecht der Ampelregierung spricht. Gut gemeint ist in diesem Fall eben nicht gut gemacht.
Weniger Wahlkreise für kleineren Bundestag
Das Ansinnen, den Riesen-Bundestag zu verkleinern und auf ein normales Maß zurückzufahren, ist jedoch absolut nachvollziehbar. Wie es nun praktiziert wird, allerdings nicht. Es gibt nur einen Weg, die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren, ohne derartige Ungerechtigkeiten zu produzieren: weniger Wahlkreise. Wenn die unionsgeführte Bundesregierung eine Reform der Wahlrechtsreform angeht mit dem Ziel, den Bundestag wie jetzt auf maximal 630 Abgeordnete zu begrenzen, dann muss auch die Zahl der Wahlkreise reduziert werden.
Statt XXL-Landtag: Reduzierung der Landtagswahlkreise
Und, lieber Manuel Hagel, in diesem Zuge kann sich die Landespolitik in einem überfraktionellen Kraftakt auch gleich an die Reduzierung der Landtagswahlkreise machen. Das ist bisher nämlich auch unterlassen worden. 2026 droht ohnehin schon ein XXL-Landtag mit weiter steigenden Kosten. 70 Landtagswahlkreise gegenüber 38 Bundestagswahlkreisen sind einfach viel zu viel.
Hier ranzugehen, das haben sich die Parteien bisher nicht getraut. Stattdessen wird mit dem fadenscheinigen Argument der Bürgernähe argumentiert. Mehr Abgeordnete bedeuten nicht mehr Qualität. Es wird Zeit, den überfälligen Schritt der Wahlkreis-Reduzierung anzugehen. Viel zu lange ist das liegengeblieben. In Bund und Land.