Die Polizei auf Social Media gerät immer wieder in den Fokus, wenn Nutzer unter ihren Beiträgen Grenzen des Rechts ausloten. Aktuell sorgt ein Fall aus Heilbronn für Schlagzeilen: Ein Rentner hatte auf dem Facebook-Auftritt der Heilbronner Polizei den CDU-Politiker Friedrich Merz als "Pinocchio" bezeichnet - Ermittlungen wegen Beleidigung wurden inzwischen eingestellt. Der Vorfall wirft die Frage auf, wie die Behörden mit strafrechtlich relevanten Kommentaren im Netz umgehen und wo die Linie zwischen Satire, Kritik und Straftat verläuft.
Umgang der Polizei mit beleidigenden Kommentaren
Laut Polizeipräsidium Heilbronn werden grundsätzlich möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare vom Social-Media Team der Polizei zunächst auf der Plattform verborgen und gesichert. Anschließend werden sie in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft bearbeitet. Ob es sich tatsächlich um strafbare Kommentare handele, sei nicht immer klar erkennbar.
Bei gewissen Delikten wie beispielsweise der Volksverhetzung oder der Bedrohung ist die Erfüllung objektiver Tatbestände einfacher zu erkennen als bei der Beleidigung, welche eine Verletzung des Ehrgefühls verlangt, folglich eine sehr subjektive Note innehat.
Ähnlich ist die Vorgehensweise im Polizeipräsidium Reutlingen. Dort seien aktuell drei Sachbearbeiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit mit der Betreuung der Social Media Kanäle beschäftigt, so eine Sprecherin. Darüber hinaus melden die Social-Media-Sachbearbeiter auch der jeweiligen Plattform den Kommentar, heißt es aus Reutlingen.
Bei "normalen" Beleidigungen (§ 185 StGB) müsse der Beleidigte meist selbst Strafantrag stellen, damit der Fall weiterverfolgt wird, erklärt der Tübinger Strafrechtsexperte Jörg Eisele. Bei Attacken auf Politiker (§ 188 StGB) - wie im Fall des Kommentars gegen Friedrich Merz - könne die Staatsanwaltschaft aber auch ohne Antrag aktiv werden. Das gilt besonders, wenn ein öffentliches Interesse besteht, wie es für den "Pinocchio"-Fall zutrifft. "Da die Polizei ja selbst Ermittlungsbehörde ist, zeigt sie genau genommen nicht an, sondern ermittelt und gibt den Fall dann an die zuständige Staatsanwaltschaft ab", so Eisele.
Strafwissenschaftler: Bezeichnung als "Pinocchio" hat noch Sachbezug
Laut Eisele müssen Politikerinnen und Politiker schärfere Kritik aushalten als Privatleute, weil die Meinungsfreiheit im öffentlichen Diskurs besonders geschützt ist. Gleichzeitig könne bei ihnen der schwerere Tatbestand des § 188 StGB (Verleumdung gegen Politisch Aktive) greifen. "Angriffe auf die Menschenwürde und Ehrangriffe, die nur der Diffamierung der beleidigten Person dienen (Schmähungen), sind stets unangemessen."
Eine herabsetzende Äußerung nehme erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. "Soweit die Bezeichnung als Pinocchio (wohl) auf nicht eingehaltene Wahlversprechen zielt, besteht noch ein Sachbezug", so Eisele. Das würde dann gegen eine Beleidigung sprechen.
Wann wird ein Online-Kommentar weiterverfolgt?
Wenn die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis kommt, dass keine Beleidigung vorliegt, stelle sie das Verfahren ein - da keine Straftat vorliegt, erklärt Eisele. Das Gleiche gelte auch, wenn bei normalen Beleidigungen kein Strafantrag des Opfers kommt, dann darf nicht weiterverfolgt werden (anders im Fall von Politiker-Beleidigungen, wie im Fall von "Pinocchio").
Die Staatsanwaltschaft könne das Verfahren aber auch einstellen, dass zum Beispiel geringe Schuld vorliege.
Strafrechtler: Viele Beleidigungen bleiben folgenlos
Laut Polizeipräsidium Heilbronn ist es auffällig, dass zahlreiche Menschen die Anonymität des Internets nutzen würden, um ihren Frust zu entladen. "Eine Vielzahl der Kommentatoren macht sich nicht einmal die Mühe den Sachverhalt des Posts zu lesen", so die Polizei. Im Voraus lasse es sich auch nie wirklich abschätzen, ob es unter einem Beitrag eskaliert oder nicht.
Eisele sieht insgesamt weder eine Über- noch eine Unterkriminalisierung der Kommentare. Allerdings würden viele Beleidigungen gar nicht erst gemeldet und bleiben deshalb folgenlos - ob im Netz oder offline.