Der ehemals ranghöchste Polizist des Landes ist auch im zweiten Verfahren gegen ihn freigesprochen worden. Die Kammer des Stuttgarter Landgerichts sprach ihn vom Vorwurf der Bestechlichkeit frei.
Förderung gegen sexuelle Beziehung?
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Begründung des Urteils, er habe die Unterstützung der Kommissarin nicht in einen inneren Zusammenhang mit der Fortführung einer Beziehung gesetzt.
In einem ersten Prozess war dem Mann zur Last gelegt worden, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch vor fast fünf Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur war deswegen aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig.
Freispruch hatte sich angedeutet
Bereits im Vorfeld zeichnete sich auch der Freispruch im zweiten Verfahren ab. Die Kammer hatte entschieden, dass das im Zentrum des Verfahrens stehende, heimlich mitgeschnittene Skype-Telefonat zwischen dem Mann und der Kommissarin nicht gegen den Angeklagten verwendet werden darf.