Kollegin zeichnete Telefonat auf

Ehemaliger Polizeiinspekteur erneut vor Gericht: Verteidiger beantragt Einstellung des Verfahrens

Im zweiten Prozesses gegen den Ex-Polizeiinspekteur, hat die Verteidigung die Verfahrenseinstellung beantragt. Man dürfe nicht zweimal für das Gleiche vor Gericht stehen, hieß es.

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Von Autor/in Werner Trefz

Der ehemals ranghöchste Polizist im Land, Andreas R., muss sich erneut vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Am ersten Prozesstag am Dienstag hat seine Verteidigung gefordert, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Begründung: Es gehe im zweiten Prozess wieder um den gleichen Gegenstand, wie schon im ersten Prozess. Der Anwalt kritisierte die Ermittlungsbehörden, sprach von einem "öffentlichen Vernichtungsfeldzug" gegen den Ex-Polizeiinspektor und einer "öffentlichen Hinrichtung" des 53-Jährigen und seiner Familie. Die Vorsitzende Richterin forderte den Anwalt auf, in seinen Ausführungen sachlich zu bleiben. "Ich möchte Sie bitten, die Polemik rauszulassen!" Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen eine Einstellung des Verfahrens aus. Das Gericht traf noch keine Entscheidung und unterbrach bis zum nächsten Termin am 22. Mai.

Auswahlverfahren für höheren Polizeivollzugsdienst

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft Andreas R. diesmal Bestechlichkeit vor, allerdings nicht im Zusammenhang mit Geld, sondern mit Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten. Im Zentrum der Anklage steht ein Skype-Telefonat zwischen Andreas R. und einer Polizeibeamtin im November 2021. Die Frau hatte das Gespräch heimlich mit dem Smartphone mitgeschnitten. Die Polizistin soll damals an einem Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst teilgenommen haben.

Die Polizeibeamtin hat sich auf dieses Angebot nicht eingelassen und den Sachverhalt stattdessen der Landespolizeipräsidentin gemeldet.

Im Telefonat mit der Frau soll der damalige Polizeiinspekteur der Polizistin in Aussicht gestellt haben, sie ungeachtet ihrer Leistungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zu fördern. Wobei er diese in Aussicht gestellte Förderung laut Anklage mit dem Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten verknüpft haben soll.

Freispruch im vorherigen Prozess 2023

Andreas R. stand schon einmal vor Gericht - wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung. Es ging um die Frage, ob er im November 2021 dieselbe Polizistin genötigt hat, ihn nachts vor einer Stuttgarter Kneipe intim zu berühren. Das war einige Tage vor dem Skype-Telefonat. Am Ende des Prozesses stand Aussage gegen Aussage. Andreas R. wurde im Juli 2023 vom Stuttgarter Landgericht aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.

Das Skype-Telefonat, um das es im jetzigen Verfahren wegen Bestechlichkeit geht, soll auf Betreiben von Andreas R. stattgefunden haben. Es wurde zwar auch schon im ersten Prozess am Landgericht angehört - ohne Öffentlichkeit. Auf das damalige Urteil hatte es keinen Einfluss. Dennoch wurde in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit geprüft werden müsse. Dieser Punkt war damals nicht Teil der Anklage.

Untersuchungsausschuss hat sich mit Andreas R. befasst

Ab Juni 2022 beschäftigte sich auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem ganzen Komplex. Er untersuchte Karrierewege, Beförderungspraxis und interne Abläufe im Bereich der Polizei - und den Umgang mit Vorwürfen der sexuellen Nötigung. Es ging unter anderem auch darum, wie Andreas R. so schnell Karriere machen konnte.

Die Opposition war der Ansicht, dass der bisherige Innenminister Thomas Strobl (CDU) hätte zurücktreten oder entlassen werden müssen. Grüne und CDU waren dagegen zufrieden mit den Ergebnissen des Ausschusses.

Polizeiinspekteur des Dienstes enthoben

Im August 2024 hat das Innenministerium Andreas R. verboten, seine Dienstgeschäfte zu führen - und ihm seine Bezüge gekürzt. Statt mehr als 8.000 Euro pro Monat erhielt er nur noch die Hälfte. Bis dahin war er vorläufig des Dienstes enthoben. Die Anwältin von Andreas R. hatte die Maßnahmen des Innenministeriums kritisiert. Das sei eine rein politische Entscheidung und entbehre jeglicher rechtlichen Grundlage, so ihr Vorwurf.

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