Ein kurzer Einkauf - und schon flattert ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer. Das kann für Kundinnen und Kunden teuer werden: Mindestens 30 Euro werden oft fällig, wenn man beispielsweise die Parkscheibe vergessen hat. Oft lassen die Supermärkte ihre Parkplätze auch digital per Kamera oder Sensor überwachen. Wer länger als 60 Minuten seinen Wagen stehen lässt, muss mit einem Knöllchen rechnen. Doch nicht alle Strafzettel sind auch gerechtfertigt.
Verbraucherzentrale: Betroffene berichten von "Abzockerei"
Seit einigen Jahren lassen nicht nur Supermärkte, sondern auch Gaststätten, Ärzte und Krankenhäuser ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. In vielen Städten ist die Suche nach einem freien Parkplatz schwierig und kostet Autofahrerinnen und Autofahrer oft viel Zeit. Viele stellen dann ihren Wagen zum Beispiel auf dem Parkplatz eines Supermarkts ab. Betreiber finden das weniger gut, weil es so weniger Platz für die Kundinnen und Kunden gibt, die einkaufen wollen.
Auf der anderen Seite sorgen strenge Parkkontrollen oft für Ärger bei Kundinnen und Kunden. "Wir beraten regelmäßig Betroffene, die sich über üble Abzockerei beschweren", sagt Erich Nolte von der Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg.
Grundsätzlich gilt: Die Kontrollen sind erlaubt, denn in der Regel handelt es sich um einen Privatparkplatz. Wer sein Auto abstellt, geht stillschweigend einen Vertrag ein. Kontrolliert wird nicht vom Ordnungsamt, sondern von privaten Firmen. Deshalb spricht man von einer sogenannten Vertragsstrafe, wenn man sich nicht an die Regeln hält - und nicht von einem Bußgeld im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Verbraucherzentrale: Kontrolleure fordern unrealistische Beträge
Wichtig dabei: Die Regeln müssen gut sichtbar ausgeschildert sein. Große Schilder mit klaren Informationen sind Pflicht, wenn ein gültiger Vertrag zustande kommen soll. Genau das aber sei nicht immer der Fall, berichtet Nolte von der Verbraucherzentrale. Bei Supermärkten wie Lidl, Aldi und Rewe funktioniere das noch recht gut. Das Problem herrsche dagegen vor allem bei Gaststätten, wo es meist gar keine Hinweisschilder an den Parkplätzen gebe.
"Wir hatten bereits Fälle, in denen direkt ein Inkassobrief verschickt wurde, obwohl der Betroffene nicht in Zahlungsverzug war", berichtet Nolte. Zum Teil würden die Kontrolleure auch unrealistische Beträge fordern. In einem Fall ging es beispielsweise um 50 Euro, ohne dass es dafür eine Vertragsgrundlage gegeben hätte. Schließlich gebe es auch immer wieder Fälle, in denen unrechtmäßig hohe Gebühren verlangt würden, etwa für die Halterermittlung beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Der private Parkplatzanbieter "Park & Control" weist die Kritik zurück. Ende August teilte das Stuttgarter Unternehmen mit, man spreche Vertragsstrafen nur bei eindeutig dokumentierten Verstößen aus. Die Beschilderung der Parkplätze sei klar und werde regelmäßig kontrolliert.
Was tun, wenn man ein Knöllchen an der Scheibe hat?
Wer unrechtmäßig ein Knöllchen bekommt, sollte Beschwerde einlegen, rät die Verbraucherzentrale. Wenn es online oder telefonisch nicht klappt, dann per Brief und auch am besten per Einwurf. Auf keinen Fall sollte man sich auf Inkassodrohungen einlassen und sich davon einschüchtern lassen. Für den Strafzettel auf dem Supermarkt-Parkplatz gilt: Kassenbon aufbewahren. Das kann als Nachweis dienen, dass man wirklich Kunde war und berechtigt dort geparkt hat.