Knapp drei Jahre nach dem Beginn neigen sich die Untersuchungen eines Landtagsausschusses zu Missständen bei der Polizei dem Ende zu. Man habe mit der erneuten Befragung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) den letzten Zeugen vernommen und entschieden, die Beweisaufnahme zu beenden, sagte die Vorsitzende des Ausschusses, Daniela Evers (Grüne) am Montag.
Die Arbeit des Gremiums ist damit aber nicht abgeschlossen. Es gehe nun ans "Wägen, Bewerten und Sortieren" der Erkenntnisse, so Evers. Bis Dezember will der Ausschuss einen Abschlussbericht formulieren und dann dem Landtag vorlegen. Dieser soll auch Handlungsempfehlungen enthalten.
Polizei-Affäre: Strobl kann sich an wenig erinnern
Bei der Befragung am Montag hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) Erinnerungslücken geltend gemacht. Er habe in seinen früheren Vernehmungen alles gesagt, was zu sagen sei, sagte er im Landtag in Stuttgart. Die Vorfälle lägen zu weit zurück. Er könne sich an einzelne Details nicht mehr erinnern, so der CDU-Politiker auf zahlreiche Fragen der Abgeordneten. "Da liegen einfach zu viele Jahre dazwischen."
Die FDP-Obfrau Julia Goll kritisierte Strobl wegen der Erinnerungslücken. Die Obleute der SPD und FDP sahen zudem Widersprüche in den Aussagen des Ministers.
Ausschuss befasst sich unter anderem mit sexueller Belästigung
Strobl war bereits im Herbst 2022 in zwei Sitzungen über Stunden durch die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss befragt worden. Der Ausschuss befasst sich seit etwa drei Jahren mit sexueller Belästigung bei der Polizei, mit der Beförderungspraxis und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl.
Es geht auch darum, wie der inzwischen vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei auf seinen Posten kam und wie Spitzenstellen grundsätzlich besetzt werden. Nach Angaben des Landtags wurden bislang 57 Zeuginnen und Zeugen befragt.
#Metoo-Fall in BW Staatsanwaltschaft klagt früheren Inspekteur der Polizei erneut an
Es ist der #Metoo-Fall mit dem bislang ranghöchsten Beschuldigten in Deutschland: die Affäre um den Ex-Inspekteur der Polizei BW. Nach einem ersten Freispruch soll er nun erneut vor Gericht.
Polizei-Inspekteur wurde freigesprochen
Auslöser für den Untersuchungsausschuss war der Fall rund um den Inspekteur der Polizei. Dem damals ranghöchsten Polizeibeamten im Land war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Demnach soll er der Frau versprochen haben, ihr bei der Beförderung zu helfen, wenn sie ihm sexuell gefällig ist.
Er war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.
Strobl galt als Förderer des Polizei-Inspekteurs
Fast wäre Thomas Strobl vor drei Jahren über die Affäre um den Inspekteur gestolpert. Der Minister galt als Förderer von Andreas R. Am Montag beteuerte der Minister erneut, bei der Beförderung von Andreas R. sei nicht gemauschelt worden.
Nach fast 40 Sitzungen mit etwa 60 Zeugen geht der Ausschuss auf die Zielgerade. Ihr Hauptziel, den Innenminister zu stürzen, hat die Opposition nicht erreicht. Zu stark war der Rückhalt in der CDU und von Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen für den Minister. Doch inhaltlich hat der Ausschuss durchaus etwas bewegt: Das Ministerium hat die Führung der Polizei neu aufgestellt. Die Stelle einer Vertrauensanwältin für #metoo-Fälle eingerichtet und das Beförderungswesen überarbeitet.