In Stuttgart sollen neue Abschiebehaftplätze entstehen. Wie das Landesjustizministerium dem SWR bestätigt, soll der neue Standort in der Nähe des Stuttgarter Flughafens gebaut werden.
Wie groß die Abschiebehaftanstalt werden soll, ist laut Justizministerium noch nicht offiziell bekannt. Nach einem Bericht der "Südwest Presse" sollen am Flughafen Stuttgart 80 Haftplätze geplant sein. Damit würde die Größenordnung der neuen Einheit jener der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim entsprechen. Diese wird derzeit von 51 auf 80 Plätze erweitert und soll im Frühjahr 2027 fertig werden. Am geplanten neuen Standort in unmittelbarer Nähe zum Flughafen sind zunächst mindestens zusätzliche 15 Unterbringungsplätze vorgesehen, die Baden-Württemberg aufgrund der Neuregelung des Europäischen Asylsystems GEAS spätestens ab Juli 2026 bereitstellen muss.
Baden-Württemberg muss sich an EU-Vorgaben halten
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) sagte, der Ausbau der Abschiebungshaftkapazitäten sei nötig. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) sagte: "Zur Umsetzung der GEAS-Reform für das Flughafenverfahren arbeiten wir daran, in der Nähe des Flughafens in Stuttgart eine neue Einrichtung zu schaffen. In diesem Zuge planen wir auch, eine entsprechende Außenstelle der Abschiebungshafteinrichtung einzurichten."
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Abschiebungszahlen und der angekündigten Rückkehroffensive des Bundes übersteigt der Bedarf an Abschiebungshaftplätzen perspektivisch auch die nach dem Ausbau in Pforzheim vorhandenen 80 Plätze, hinzu kommt die Umsetzung des GEAS-Reformpakets.
Die GEAS-Reform sieht unter anderem für einen Teil der Asylbewerber Verfahren an den Außengrenzen vor. Sie gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026.
Abschiebehaftanstalt in Stuttgart soll Verfahren beschleunigen
Ein zentrales Element bei der GEAS-Reform sind die Flughafenverfahren - beschleunigte Asylverfahren direkt an den Transitbereichen der Flughäfen, in diesen Fällen sind dies die Außengrenzen. Zum Stichtag 30. April gab es in Baden-Württemberg den Angaben zufolge rund 23.700 vollziehbar Ausreisepflichtige. Ihre Abschiebung sei aber vorerst ausgesetzt, weil sie zum Beispiel etwa in Ländern wie Syrien nicht abgeschoben werden dürfen. Im Land waren bis zum Stichtag 31. Mai rund 1.580 Personen abgeschoben worden. Im Vorjahr waren es zum gleichen Stichtag rund 1.130.