Landgericht Stuttgart

Strafprozess gegen "Querdenken"-Gründer Ballweg: Freispruch erwartet

Am Donnerstag soll das Urteil im Strafprozess gegen den "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg wegen versuchten Betruges und Steuerhinterziehung fallen. Wird er freigesprochen?

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Von Autor/in Verena Neuhausen

Am Donnerstag wird das Landgericht Stuttgart das Urteil gegen den "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg wegen versuchten Betruges und Steuerhinterziehung verkünden. Beobachter rechnen mit einem Freispruch von den wesentlichen Vorwürfen. Ballweg war angeklagt worden, weil er über 500.000 Euro an Schenkungen seiner Unterstützer für private Zwecke verwendet haben soll. Laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft soll er die "Querdenken"-Bewegung wie ein Geschäftsmodell betrieben haben, mit dem Ziel, Geld für sich selbst abzuzweigen.

Weshalb steht Michael Ballweg vor Gericht?

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer dargestellt, wie aus ihrer Sicht Ballweg frühzeitig den Plan entwickelt haben soll, Unterstützer zu Schenkungen zu motivieren. Dabei soll er von Anfang an vorgehabt haben, einen Teil des Geldes nicht für die "Querdenken"-Bewegung, sondern für sich selbst zu nutzen. Insofern sieht die Anklage hier den Versuch zu betrügen - denn Ballweg soll demnach den Anhängern vorgegaukelt haben, das Geld nur für die Bewegung und nicht für sich zu nutzen. Hinzu kommen laut Staatsanwaltschaft noch Steuerdelikte. Deshalb fordert sie drei Jahre Haft. Die Verteidigung hatte allen Vorwürfen widersprochen und Freispruch gefordert. Ballweg hatte selbst zum Ende des Verfahrens gesagt: "Ich bin unschuldig."

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Warum wird ein Freispruch erwartet?

Ballweg soll laut Anklage über 9.000 einzelne Schenkungen erhalten haben. In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung dargestellt, dass aus ihrer Sicht Ballweg das Geld zu einem großen Anteil für die Bewegung im Sinne der Spender verwendet haben soll. Geld, dass er noch nicht für "Querdenken" ausgegeben hatte, habe er in Krypto-Konten angelegt, um es später für die Bewegung auszugeben, so die Verteidigung. Aus Sicht der Verteidigung habe er seine Unterstützer nie betrügen wollen und der Staatsanwaltschaft sei es deshalb auch nicht gelungen, den Vorsatz für einen Betrug nachzuweisen.

Das Gericht hatte mehrfach angeregt, das Verfahren gegen Ballweg wegen Geringfügigkeit einzustellen. Es hatte dazu erklärt, "dass weder hinsichtlich des Tatvorwurfs des versuchten Betruges in 9.450 Fällen noch hinsichtlich des Großteils der angeklagten versuchten Steuerhinterziehung bzw. vollendeten Steuerhinterziehung die Tatvorwürfe nachweisbar seien".

Das Gericht hatte weiter ausgeführt: "Dabei habe die Kammer die Schlussverwendung der nach der Anklage eingeworbenen Schenkungen, die in einem Umfang von 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet worden sein sollen, eingehend untersucht. Der Nachweis einer privaten Verwendung könne hiernach voraussichtlich nicht geführt werden." Die Staatsanwaltschaft hatte einer Einstellungen des Verfahrens nicht zugestimmt.

Lediglich bei Steuerdelikten in geringfügiger Höhe könnte das Gericht eine sehr niedrige Strafe aussprechen, so Verfahrens-Beobachter. Vor Gericht war beispielsweise von Abrechnungen für eine Hundematte die Rede, die Ballweg als Ausgabe für die Querdenken-Bewegung deklariert haben soll.

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War der Prozess gegen Ballweg politisch?

Im Schlusswort der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft ausgeführt, dass das Verfahren gegen Ballweg kein politischer Prozess gewesen sei. Es sei nur um wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer gegen eine Darstellung der "Querdenkenken"- Bewegung gewehrt, wonach Ballweg nur verfolgt worden sei, weil er "politisch unbequem" gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag vor Gericht kritisiert, dass Unterstützer und Verteidiger die Legitimität des Verfahrens ständig in Zweifel gezogen hätten. Die Verteidigung hatte in ihrem Schlussvortrag dagegen "die politische Dimension des Verfahrens, die überzogene Konstruktion steuerlicher und strafrechtlicher Vorwürfe sowie die massive Vorverurteilung durch Medien und Behörden" kritisiert.

Was steht Ballweg bei einem Freispruch zu?

Im Falle eines Freispruchs kann Ballweg mit eine Entschädigung für neun Monate Untersuchungshaft rechnen. Die Verteidigung fordert Geld für 279 Tage, die Ballweg in Haft verbracht hat. Sie fordert darüber hinaus Schadenersatz und dass Ballweg wieder Zugang zu allem bekommt, was bei den Ermittlungen beschlagnahmt wurde. Darunter soll sich auch der Zugang zu Kryptokonten befinden. Die notwendigen Zugangsdaten für diese Kryptokonten hatte Ballweg gegenüber den Ermittlern und im Verfahren nicht offenbart. Dazu war er auch nicht verpflichtet.

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Verena Neuhausen
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