Schaden von mehr als einer Million Euro

Steuerhinterziehung: Landgericht Stuttgart verurteilt Ex-Bordell-Betreiber

Ein 72-Jähriger hatte das Bordell "Paradise" in Leinfelden-Echterdingen betrieben. 2019 wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun ein neues Urteil - wegen Steuerhinterziehung.

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Ein Ex-Bordell-Betreiber ist vor dem Stuttgarter Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 72-Jährige Steuerhinterziehung und versuchte Steuerhinterziehung begangen hat. Der Mann musste bereits 2019 wegen Beihilfe zum Menschenhandel für fünf Jahre ins Gefängnis.

72-Jähriger bereits 2019 zu fünf Jahren Haft verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in dem erneuten Prozess vorgeworfen, von 2013 bis 2017 Einkünfte, die im Zusammenhang mit mehreren von ihm betriebenen Bordellen stehen, nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Dadurch ist laut Gericht ein Steuerschaden von etwas mehr als einer Million Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür eine Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung gefordert.

Das Gericht ist mit seinem Urteil von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe dementsprechend über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung beantragt.

Junge Frauen gewaltsam zur Prostitution gezwungen

Der Angeklagte hatte in Deutschland mehrere Bordelle betrieben - unter anderem das "Paradise" in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen). Er trat auch in Talkshows auf und warb damit, dass in seinen Betrieben alles sauber und fair ablaufe. Im "Paradise" gab es 2014 Durchsuchungen. Seit 2017 saß der Mann in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn 2019 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen Beihilfe zum Menschenhandel, Zuhälterei und mehreren Betrugsdelikten. Im "Paradise" wurden junge Frauen demnach durch Schläge und Misshandlungen zur Prostitution gezwungen. Den Großteil ihres Verdienstes mussten sie zudem abtreten.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Christoph Schöneberger
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