Im Prozess um den schweren Unfall in Esslingen-Weil, bei dem im Herbst 2024 eine Frau und ihre beiden Söhne mutmaßlich von einem Autofahrer getötet worden sind, hat es am Freitag eine weitere Zeugenaussage und den Bericht des technischen Sachverständigen gegeben.
Nebenklägerin zum Angeklagten: "Hören Sie auf zu lächeln!"
Die Nebenklägerin, die bei diesem Unfall Tochter und Enkel verloren hatte, bat zu Beginn des Verhandlungstages, etwas sagen zu dürfen und erinnerte daran, dass ihr älterer zu Tode gekommener Enkel an diesem Tag acht Jahre alt geworden wäre. "Wir würden jetzt feiern, es wäre eigentlich ein wunderbarer Tag für mich", sagte sie. Außerdem bat sie den Angeklagten darum, nicht immer zu lächeln, wie er es an den Prozesstagen zuvor getan habe. Die Situation sollte nicht die erste am Tag sein, in der den Prozessbeobachterinnen und -beobachter kurz die Luft genommen wurde.
Dem 55 Jahre alten Angeklagten wird fahrlässige Tötung in drei Fällen vorgeworfen. Er soll im Oktober 2024 in Esslingen-Weil kurz vor einer Ampel von der Straße abgekommen mit seinem Fahrzeug auf den Gehweg gefahren sein. Dabei erfasste er laut Staatsanwaltschaft eine 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne im Alter von sechs und drei Jahren, die dort zu Fuß unterwegs waren. Alle drei starben noch am Unfallort. Außerdem erfasste der Fahrer den Angaben nach fast zeitgleich einen Zaun, den er an der Stelle komplett zerstörte und in der Folge den Schaltkasten einer Ampelanlage sowie ein weiteres Auto. Hierbei wurde der Fahrer leicht verletzt, weswegen sich der Angeklagte zusätzlich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Esslingen verantworten muss.
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Ersthelferin schildert Reaktion des Angeklagten nach dem Unfall
Am dritten Prozesstag am Freitag sagte zuerst eine Ersthelferin als Zeugin aus. Dabei ging es vor allem darum, wie der Angeklagte nach dem Unfall reagiert hat. Er habe weiterhin im Auto gesessen, sei ruhig und unter Schock gewesen und habe sie gefragt, ob er die Kinder überfahren habe, sagte sie. "Er war unbeweglich, hat vor sich hingestarrt", so die junge Frau. Immer wieder habe er gesagt, das müsse doch ein schlimmer Traum sein, er habe doch gebremst, aber das Auto habe Gas gegeben.
Dann stellte ein Sachverständiger das technische Gutachten vor. Hierzu wurden weitere Daten des Unfallautos, einem Hybrid, ausgelesen. Die Ergebnisse bestätigten die Ermittlungen und die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass der Fahrer möglicherweise Gas und Bremse verwechselt habe.
Gutachter: Technische Fehler am Auto nicht sichtbar
Am Freitag ging es um eine möglichst genaue Rekonstruktion der letzten 5,5 Sekunden vor dem Unfall, denn die werden vor einem Crash bei entsprechenden Neufahrzeugen aufgezeichnet. Die sogenannte Digitale Unfallanalyse oder auch EDR-Analyse (von "Event Data Recorder") ist gesetzlich seit Juli 2024 vorgeschrieben. Der EDR ist ähnlich einer Blackbox im Flugzeug.
Diese Daten wurden zusammen mit dem Autohersteller ausgelesen. Auch hier zeige sich: "Technische Fehler oder Mängel am Auto sind nicht sichtbar", so der Gutachter. Die Sensoren bestätigten eine kontinuierliche Betätigung des Gaspedals mit einem "durchgängigen Beschleunigungsvorgang". Die Bremse sei nicht betätigt, im Gegenteil sei vom Fahrer mehrfach Vollgas gegeben worden.
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Auch würden die Daten bestätigen, dass er bereits vor dem Unfall viel zu schnell gewesen sei, da das System in diesen 5,5 Sekunden eine Geschwindigkeit von 69 bis final 108 Kilometern pro Stunde aufgezeichnet habe. An der Unfallstelle galt Tempo 50.
Assistenzsysteme im Auto konnten durch Vollgas nicht greifen
Der Anwalt des Angeklagten wollte wissen, warum sich keine Assistenzsysteme eingeschaltet hätten, um den Unfall zu verhindern beziehungsweise das Auto zum Stehen zu bringen. Der Gutachter erläuterte, dass dies durch das mehrfache Vollgas-Geben unterbunden wurde. Die Systeme seien zwar intelligent, aber sie seien nicht dazu gemacht, die Hoheit des Fahrers zu brechen.
Eine Multikollisionsbremse greift nach einer Kollision, um einen weiteren Crash zu verhindern. Der Notfallassistent aktiviert sich, wenn die Fahrerin oder der Fahrer inaktiv ist und warnt zudem optisch und akustisch. Es sei schon extrem ungewöhnlich, dass jemand innerhalb von fünf Sekunden nicht merke, dass er das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt hat, so der Gutachter.
In fünf Sekunden nicht gemerkt, dass gebremst werden muss?
Mit der Auswertung der Daten zeige sich außerdem zum Unfallgeschehen: In den fünf Sekunden sei der Angeklagte mit seinem Fahrzeug bereits vollständig auf dem Gehweg gewesen und parallel zur Straße gefahren. Auch hätten die Systeme nur eine "kleine Gegenlenkaktion" aufgezeichnet. Es steht also an diesem Prozesstag die Frage im Raum, ob der tödliche Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Angeklagte weiter nach rechts gelenkt und früher in den Zaun gekracht wäre.
Während der Verhandlung blieb die Miene des Angeklagten unbewegt. Lediglich als der Gutachter erläuterte, warum die Assistenzsysteme nicht aktiviert werden konnten und schilderte, wie wiederholt Vollgas gegeben wurde, senkte der 55-Jährige den Blick, schüttelte leicht den Kopf, hielt sich die Hand vors Gesicht und lief rot an. Die Mutter der getöteten Frau und Oma der beiden Jungen hätte spätestens an diesem Tag eine persönliche Entschuldigung des Angeklagten erwartet, sagte sie.
Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt, mit einem Urteil ist wohl im April zu rechnen.