Angeklagte schweigen bei Prozessbeginn

Vorwurf versuchter Mord: Selbst ernannte "Pedo-Hunter" in Stuttgart vor Gericht

Vier junge Angeklagte sollen sich im Internet als Frauen ausgegeben haben, um Männer zu Treffen in Stuttgart und Esslingen zu locken und zu überfallen. Nun stehen sie vor Gericht.

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Von Autor/in Werner Trefz

Vier Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren müssen sich seit Freitag vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem versuchten Mord, Vergewaltigung, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen sich im Internet als junge Frauen ausgegeben haben. Die so angelockten Männer griffen sie demnach dann an und beraubten sie.

Staatsanwältin: Einer filmte, mehrere schlugen zu

Die Gruppe habe ihre Ideen und Taten seit Mai 2023 über eine Chatgruppe organisiert, sagte die Staatsanwältin zum Auftakt des Prozesses. Die Gruppierung sei arbeitsteilig und planvoll vorgegangen. So sollte einer den Kontakt herstellen, ein anderer filmen, mehrere schlugen zu oder besorgten die Waffen. Die erzielte Beute sollte "je nach Arbeitsaufwand" aufgeteilt worden sein. 

Die vier Angeklagten äußerten sich beim Prozessauftakt nur zu ihrer Person. Sie würden sich erst im Verlauf der Hauptverhandlung zu den Vorwürfen äußern, hieß es. Im Gerichtssaal verhielten sie sich still und hörten aufmerksam zu.

Kontaktaufnahme über Internetplattform

Die Männer sollen von Januar 2024 bis Juni 2025 auf einer Internetplattform behauptet haben, junge Frauen im Alter von 16 bis 18 Jahren zu sein. Und zwar Frauen, die sich gerne mit Männern treffen wollen. Per Chatkontakt hätten sie sich dann zu Treffen mit erwachsenen Männern verabredet. Die Treffpunkte lagen im Stuttgarter Süden, in Stuttgart-Obertürkheim und in Esslingen-Berkheim.

Mal war es eine Treppe in der Nähe einer Kirche, mal eine ganz bestimmte Bank bei einem Friedhof und gleich mehrfach war es eine U-Bahnhaltestelle. Statt jungen Frauen warteten an den Treffpunkten aber die Männer, die sich jetzt vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen die Opfer mit Messern, Pfefferspray, Schlagstöcken oder Schusswaffen angegriffen und teilweise ausgeraubt, vergewaltigt oder sehr schwer verletzt haben.

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Richter hält Angeklagte nicht für "Pedo-Hunter"

15 Fälle wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor. Bei Fall 15 kam zum vereinbarten Treffpunkt aber ein Polizist. Zwei 18 Jahre alte Männer wurden dort festgenommen. Die anderen zwei gingen der Polizei später ins Netz. Vor Gericht soll jetzt unter anderem das mutmaßliche Tatmotiv geklärt werden: Wollten die Angeklagten ihre Opfer verletzen und quälen? Wollten sie sie ausrauben? Oder waren die Tatverdächtigen sogenannte "Pedo-Hunter"?

Der Begriff "Pedo-Hunter", also "Pädophilen-Jäger", bedeutet, dass Menschen auf eigene Faust Männer in eine Falle locken und bestrafen wollen, weil sie diese für Pädophile halten. Schon bei Prozessbeginn sagte der Richter: "Nach Aktenlage gibt es überhaupt keine Hinweise, dass es sich bei den Erwachsenen um Pädophile handelt." Die Staatsanwältin äußerte sich ähnlich. Die vier Angeklagten hätten sich verabredet "zur fortgesetzten Begehung von Raub und Erpressungsversuchen".

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