Rechtsstreit geht nun teils zum Bundesverwaltungsgericht

Streit um Kappung der Gäubahn: Klagen von Umwelthilfe und Naturschutzverband abgewiesen

Im Streit um die Unterbrechung der sogenannten Gäubahn sind Klagen zweier Verbände vorerst gescheitert. Der Konflikt mit der Bahn ist aber noch nicht zu Ende.

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Von Autor/in Frieder Kümmerer

Die vorübergehende Kappung der Fernverkehrsstrecke von Stuttgart nach Singen und Zürich bleibt nach einer neuen Entscheidung vorerst rechtens. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Landesnaturschutzverband (LNV) hatten gefordert, dass im Rahmen der Bauarbeiten von Stuttgart 21 die Eisenbahnstrecke von Zürich und Singen nach Stuttgart nicht unterbrochen werden darf, solange der neue Anschluss an den Tiefbahnhof nicht fertig gestellt ist.

Nachdem die DUH und LNV mit ihren Klagen gegen die Unterbrechung der sogenannten Gäubahn vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart keinen Erfolg hatten, wurde am Mittwoch der Rechtsstreit gegen das Eisenbahnbundesamt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim fortgesetzt. Beide Klagen wurden laut den Verbänden schließlich abgewiesen.

Umwelthilfe will ans Bundesverwaltungsgericht

Die DUH wollte erreichen, dass ein Teil des Planfeststellungsverfahrens von Stuttgart 21 widerrufen wird. Der LNV forderte im Verfahren, dass für die Unterbrechung der Gäubahn ein Stilllegungsverfahren eingeleitet werden müsste. Die Bahn räumte ein, dass die Unterbrechung der Gäubahn erst deutlich später erfolgen soll, als die Planung im vergangenen Jahr noch vorsah. Über die Gerichtsentscheidung am Mittwoch hatten die Verbände in Mitteilungen informiert - der VGH will sich am Donnerstag äußern.

Die Deutsche Umwelthilfe erklärte am Mittwochabend, dass man nun ans Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig ziehen wolle, um dort einen Antrag auf Zulassung der Revision zu stellen.

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Ziel der Klagen: Die Gäubahn soll nicht unterbrochen werden

Ziel beider Klagen war es - beziehungsweise ist es im Fall der DUH - die Unterbrechung der Gäubahn und den Rückbau eines Gleisabschnittes im Rahmen der Stuttgart-21-Bauarbeiten zu verhindern. Die gegenwärtigen Planungen von Stuttgart 21 sehen vor, dass mit Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs und der Inbetriebnahme der neuen S-Bahn-Station Rosenstein die Fernverkehrsstrecke von Zürich und Singen nicht mehr bis zum Hauptbahnhof zu führen, sondern in Stuttgart-Vaihingen enden zu lassen.

Erst mit der Fertigstellung des sogenannten Pfaffensteigtunnels - ein rund 10 Kilometer langer Eisenbahntunnel von Böblingen zum Stuttgarter Flughafen - sollen die Züge dann den neuen Hauptbahnhof anfahren können. Geplanter Fertigstellungstermin: 2032. Die DUH und der LNV forderten vom Gericht auf verschiedenen Wegen, dass die Züge der Gäubahn solange weiter in den alten Kopfbahnhof fahren können, bis der Pfaffensteigtunnel fertiggestellt ist.

Die SWR-Sendung Eisenbahnromantik behandelte im Jahr 2025 in einem Film die Herausforderungen, vor der die Gäubahn aktuell steht:

Die Gäubahn von Stuttgart nach Zürich - abgehängt oder gerettet? | Eisenbahn-Romantik

Unterbrechung kommt erst später

Was viele schon vermutet haben, wurde in Mannheim vor Gericht offiziell: Durch die abgesagte Inbetriebnahme von Stuttgart 21 in diesem Jahr wird auch die Gäubahn nicht wie geplant bereits im kommenden Jahr unterbrochen. "Allerfrühestens 2028", so der Anwalt der Bahn. "Die Kappung der Gäubahn wird mit verschoben."

Eine SWR-Recherche hat gezeigt, dass die vollständige Fertigstellung von Stuttgart 21 sogar erst 2030 erfolgen könnte. Sollte der Pfaffensteigtunnel tatsächlich im Jahr 2032 fertig gestellt sein, könnte sich die Unterbrechung der Gäubahn weiter verkürzen. Von ursprünglich mindestens sieben Jahren womöglich auf zwei bis drei Jahre.

Ist die Unterbrechung überhaupt notwendig?

Beim Verfahren am Mittwoch wurde auch klar: Die Bahn baut die neue S-Bahn-Trasse im Stuttgarter Norden nicht mehr wie ursprünglich geplant. Über den Gäubahn-Damm sollen nicht mehr vorübergehend provisorische Gleise gelegt werden. Stattdessen werden die S-Bahn-Gleise direkt von der alten auf die neue Trasse "umgeschwenkt".

Das Stuttgarter Gleisvorfeld aus der Luft im Jahr 2021. In der Mitte liegt der Gäubahn-Damm, links sind die Bauarbeiten zur neuen S-Bahn-Trasse erkennbar. Wenn die neue Trasse angeschlossen wird, ist laut Bahn ein Betrieb der Gäubahn dort nicht mehr möglich. (Archivbild)
Das Stuttgarter Gleisvorfeld aus der Luft im Jahr 2021. In der Mitte liegt der Gäubahn-Damm, links sind die Bauarbeiten zur neuen S-Bahn-Trasse erkennbar. Wenn die neue Trasse angeschlossen wird, ist laut Bahn ein Betrieb der Gäubahn dort nicht mehr möglich. (Archivbild)

Die DUH argumentierte: Aus bautechnischen Gründen ist eine Unterbrechung der Gäubahn nicht mehr notwendig und ist daher in dieser Form nicht erlaubt. Die Bahn hingegen widersprach und sagte, auch durch den neuen Anschluss der Gleise muss in die Trasse der Gäubahn eingegriffen werden. Somit wäre dort dann kein Bahnbetrieb mehr möglich. Das bestätigte auch der Anwalt des Eisenbahn-Bundesamts.

Verbände schon zuvor gescheitert

Der LNV und die DUH hatten zuerst Klagen beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht. Im Frühjahr 2025 sind sie mit ihren Klagen dort aber gescheitert.

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