Ein Polizist, der zuletzt in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) beschäftigt war, ist am Mittwoch vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihm eine Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen. Die Richterinnen hielten ihn für schuldunfähig zum Zeitpunkt der Tat. Ein Mitangeklagter Italiener erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Prozess steht in Zusammenhang mit einem Fall von Mafia-Kriminalität im Rems-Murr-Kreis.
Informationen aus interner Datenbank weitergegeben
Die Staatsanwaltschaft hatte dem angeklagten Polizisten unter anderem vorgeworfen, einem befreundeten Italiener Geheimnisse aus einem Polizeicomputer verraten zu haben. Der Verteidiger des Polizisten hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert mit Hinweis auf eine psychische Erkrankung. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren gefordert, ausgesetzt zur Bewährung.
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Laut Anklage soll der italienische Freund des Polizisten den Beamten zur Recherche in der Polizeidatenbank angestiftet haben. Es ging darum, ob die Polizei nach einem Mann fahndet, der an einem Anschlag auf ein italienisches Restaurant Anfang 2022 in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) beteiligt gewesen sein soll. Der Polizist soll deshalb in der Datenbank die Autokennzeichen und Personendaten des Mannes überprüft haben. Seinem Freund habe er in der Folge mitgeteilt, dass nichts Aktuelles vorliege und der Mann nicht gesucht werde.
Polizist bereits in einem ersten Verfahren freigesprochen
Der Polizist war bereits in einem anderen Verfahren wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag vor dem Landgericht gestanden. Der Vorwurf: Der Beamte habe seinen italienischen Freund im April 2022 beauftragt, den verhassten Vorgesetzten des Polizisten verprügeln zu lassen. Der Mitschnitt eines entsprechenden Telefongespräches war damals im Gerichtssaal abgespielt worden. Das Gericht hatte den Polizisten in diesem Verfahren ebenfalls freigesprochen.
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Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin damals hatte der Polizist zum Zeitpunkt des Telefonats nicht wirklich erwartet, dass sein Freund sofort Killer anheuert. Er habe auch nie nachgefragt, wann es zur Attacke auf den Vorgesetzten komme. Zudem hatte ein Gutachter bei dem Polizisten auch in diesem Fall eine psychische Erkrankung festgestellt. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten deshalb am Ende dieses ersten Verfahrens gefordert, den Polizisten wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen.
Schuldunfähigkeit auch im zweiten Verfahren
Dort setzte der Verteidiger des Polizisten auch im zweiten Prozess an. Der psychiatrische Sachverständige habe erklärt, dass bei dem Beamten schon seit Ende 2021 eine manische Phase einer bipolaren affektiven Störung vorgelegen habe. Damit, so der Anwalt, sei auch zum Zeitpunkt der Abfrage in der Polizeidatenbank eine Schuldunfähigkeit des Polizisten nicht ausschließbar. Der Staatsanwalt hatte es in seinem Plädoyer anders gesehen: Der Polizist habe schon vor Ende 2021 immer wieder Informationen aus der Datenbank abgerufen und unberechtigt weitergegeben. Das Gericht überzeugte diese Ansicht nun nicht.
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Der italienische Freund des Polizisten wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Dem 49-Jährigen war neben Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses auch noch gemeinschaftlicher Betrug vorgeworfen worden. Eine Bande habe unter anderem bei Firmen in Italien Lebensmittel bestellt, aber nie bezahlt. Die Betrügereien hatte der Angeklagte gestanden. Er habe aber nicht gewusst, was für Leute das gewesen seien, mit denen er zusammengearbeitet habe. Die Verteidiger des Italieners hatten maximal drei Jahre, der Staatsanwalt drei Jahre und acht Monate Gefängnis gefordert. Nach der Urteilsverkündung gab der Anwalt zu Protokoll, gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen zu wollen.