Die beiden ehemaligen Stadträte aus Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) wollten am Verwaltungsgericht Stuttgart erreichen, dass die Kommunalwahl in Waiblingen von 2024 für teilweise ungültig erklärt wird. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen, teilte der Anwalt der Kläger dem SWR mit.
Kläger: Stadt Waiblingen war mit Wahlorganisation überfordert
Die Ex-Stadträte Friedrich Kuhnle (Fraktion Demokratische Freie Bürger und Freie Wähler) und Alfonso Fazio (Alternative Liste) werfen der Stadt Waiblingen massive Fehler im Umgang mit den Wahlunterlagen vor. Manche hätten die Briefwahlunterlagen, andere die Unterlagen für die Urnenwahl gar nicht oder zu spät bekommen. Die Stadt Waiblingen sei mit der Organisation der Wahl überfordert gewesen. Dadurch sei das Wahlergebnis verfälscht worden, so die Kläger. Und daran halten sie auch fest.
Sie fordern seit dem Sommer 2024, dass die Kommunalwahl in Waiblingen teilweise für ungültig erklärt wird. Bevor sie im September 2024 Klage beim Verwaltungsgericht einreichten, waren sie mit einem Einspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart gescheitert, das keine Unregelmäßigkeiten und Versäumnisse sah.
Kläger wollen nun vor Verwaltungsgerichtshof
Zum anderen werfen die Ex-Stadträte der Stadt Waiblingen vor, dass am Tag der Wahl selbst in einige Wahllokalen Chaos geherrscht hätte und dadurch das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet gewesen sei. Leute hätten kurzfristig zu dicht nebeneinander die riesigen Wahlzettel ausgefüllt oder gar draußen gestützt auf Autodächer, so der Vorwurf.
Bei der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Verständnis für den Ärger der Kläger gezeigt: "Ich verstehe nicht, warum die Wahl so gelaufen ist," sagte sie in Richtung der Stadtvertreter. "Das ist frustrierend für die Wähler." Die Ex-Stadträte wollen nach dem negativen Urteil des Verwaltungsgerichtes nun in die nächste Instanz gehen und vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ziehen.