Wie lässt sich sexualisierte Gewalt in der Erzdiözese Freiburg künftig verhindern? Um diese Frage zu beantworten, hat Erzbischof Stephan Burger im Herbst 2021 die GE-Kommission eingesetzt. Aufgabe dieser unabhängigen Aufarbeitungskommission ist es, aus der Kirche im Bistum einen sicheren Ort zu machen - einen Ort, an dem sexueller Missbrauch nicht mehr vertuscht werden kann. Vor über einem Jahr legte die unabhängige Aufarbeitungskommission dazu klare Empfehlungen vor.
Sie forderte einen umfassenden Kulturwandel, begleitet von externen Experten. Zudem empfahl sie, die Priesterausbildung zu reformieren und die Kinderbeichte für Siebenjährige abzuschaffen. Doch was ist aus diesen Forderungen geworden?
- Was wurde umgesetzt, was nicht?
- Warum wurde vertuscht und wer trägt Verantwortung?
- Wie glaubwürdig ist der Aufarbeitungswille der Kirche?
- Warum bleibt die Kinderbeichte bestehen?
- Reform der Priesterausbildung: Fortschritt oder Stillstand?
- Wie reagiert die Kirche auf neue Missbrauchsvorwürfe?
Die Empfehlungen der Kommission basieren auf den erschütternden Erkenntnissen des Missbrauchsberichts der sogenannten AG Aktenanalyse vom April 2023. Die AG Aktenanalyse arbeitete mit vier externen Fachleuten aus Justiz und Kriminalpolizei seit 2019 an dem umfassenden Bericht. In diesem sprach die AG von mindestens 540 Missbrauchsopfern und mehr als 250 nachweislich schuldigen oder des Missbrauchs beschuldigten Priestern - ein Skandal, der das Vertrauen in die katholische Kirche tief erschütterte. Das Erzbistum gehört mit etwa 1,5 Millionen Katholiken zu den größten der 27 Diözesen Deutschlands. Seit 15 Monaten liegen nun die Vorschläge der unabhängigen Aufarbeitungskommission (GE-Kommission) der Erzdiözese vor. Doch wie weit ist die Umsetzung?
Was wurde umgesetzt, was nicht?
Magnus Striet, Fundamentaltheologe und Mitglied der GE-Kommission, zieht eine ernüchternde Bilanz:
Die entscheidenden Empfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt.
Dazu zähle eine unabhängige Kontrolle kirchlicher Strukturen, eine grundlegende Reform der Priesterausbildung und der Verzicht auf die Kinderbeichte für Siebenjährige.
Die Erzdiözese verweist hingegen auf Fortschritte: Mitglieder des Betroffenenbeirats begleiteten inzwischen Verwaltung und Leitung der Diözese, und es gebe regelmäßige Gespräche mit der Bistumsleitung. "Eine Kultur des Schweigens ist heute nicht mehr möglich", schreibt die Pressestelle. Doch Striet bleibt skeptisch: Die zentralen Empfehlungen seien weiterhin unbearbeitet.
Warum wurde vertuscht und wer trägt Verantwortung?
Für Striet ist die wichtigste Frage: Warum wurde sexueller Missbrauch unter dem früheren Erzbischof Robert Zollitsch vertuscht? Von 2003 bis 2013 hatte Zollitsch das Freiburger Erzbistum geführt. Zudem war er von Februar 2008 bis März 2014 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
Warum gab es keinen nachhaltigen Widerstand gegen das Vertuschungssystem, obwohl man spätestens seit 2010 in den Leitungsstrukturen sehr genau um das Problem von sexualisierter Gewalt wusste? "Es würde ans Eingemachte gehen", sagt Striet.
Er kritisiert die durch das Weiheverständnis hergestellten hierarchischen Strukturen der Kirche, die Verantwortung verschöben und Vertuschung begünstigten. Untergeordnete hätten sich dem autoritären Umgang mit Missbrauch gefügt, weil sie glaubten, den Anweisungen der Erzbischöfe folgen zu müssen. Das Ergebnis: Täter seien nicht gestoppt, sondern in andere Pfarreien versetzt worden, wo sie erneut Kinder missbraucht hätten.
Björn Widmann vom Betroffenenbeirat betont: "Die wichtigste Empfehlung ist, die Vertuschung aufzuarbeiten." Wenn ein Kind Missbrauch meldet und nichts geschieht, sei das inakzeptabel. Die Betroffenen begrüßen daher die Empfehlungen der Kommission.
Wie glaubwürdig ist der Aufarbeitungswille der Kirche?
Die Kommission forderte, die Vertuschung begleitet durch eine externe Kontrolle intern aufzuarbeiten. Doch laut Striet ist das bisher nicht geschehen. Generalvikar Christoph Neubrand verweist auf Rom: Die Unterlagen seien an das Dikasterium für die Bischöfe übergeben worden.
Wir können nicht intern untersuchen.
Doch genau diese Abhängigkeit von Rom kritisiert die Kommission: Das kanonische Recht behindere transparente Verfahren. Striet fordert, dass die Erzdiözese eigenständig handelt - auch jenseits des Kirchenrechts. Es gehe nicht ausschließlich um Fragen der rechtlichen Verantwortung.
Warum bleibt die Kinderbeichte bestehen?
Die Kommission empfiehlt, die Kinderbeichte abzuschaffen, da Missbrauch oft über diese Gespräche angebahnt wurde. Zudem fehle Kindern mit sieben Jahren das Verständnis für Schuld und Sünde. Doch die Erzdiözese hält an der Beichte fest. Generalvikar Neubrand verweist auf das Kirchenrecht, das die Erstbeichte vor der Erstkommunion vorschreibt. Striet hält dagegen: "Ein Bischof kann doch eigenständig entscheiden, wenn er Gründe dafür hat.“ Er fordert, das Beichtalter anzuheben, um Missbrauch vorzubeugen. Der Betroffenenbeirat sieht das ähnlich.
Unsere Position bleibt: Die Kinderbeichte muss weg.
Im Zuge der Kinderbeichte sei in der Vergangenheit wiederholt sexueller Missbrauch angebahnt worden. Diese Gefahr bestünde weiterhin, meint Widmann. Die Kinderbeichte eigene sich als Ort, um gezielt Vertrauen zu Kindern aufzubauen und sie anschließend sexuell auszubeuten.
Reform der Priesterausbildung: Fortschritt oder Stillstand?
Die Kommission rät, Priesterseminare als Wohnform abzuschaffen. Junge Männer sollten wie andere Studierende in WGs leben, um soziale Reife zu entwickeln. Die bisherigen Seminare seien abgeschottete Welten, die Persönlichkeitsdefizite begünstigten. Doch Striet sieht keine Fortschritte: "Unsere Empfehlungen stoßen in diesem Punkt auf taube Ohren.“
Die Erzdiözese betont, dass die Ausbildung heute vielfältiger sei. Seminaristen lebten in Studierendenheimen, Pfarreien oder WGs. Zudem gebe es Module zu Sexualität, Machtverhältnissen und emotionaler Reife. Doch Striet bleibt skeptisch, ob dies ausreicht, um die Probleme zu lösen.
Wie reagiert die Kirche auf neue Missbrauchsvorwürfe?
Die Erzdiözese verweist auf externe Ansprechpersonen, die Vorwürfe prüfen und Betroffene unterstützen. Bei Anzeigen arbeite man mit staatlichen Behörden zusammen. Die Pressestelle der Erzdiözese schreibt dazu: "Wünscht eine betroffene Person keine Anzeige bei der Polizei, ist die Erzdiözese daran gebunden – auch wenn wir zur Anzeige ermutigen.“
Ohne staatliche Verurteilung seien die kirchlichen Möglichkeiten jedoch begrenzt. In der Vergangenheit wurden beschuldigte Priester einfach versetzt – eine Praxis, die im Missbrauchsbericht als zentrales Problem kritisiert wird. Sie habe die Täter geschützt, nicht aber die Opfer.
Björn Widmann, Betroffenbeirat der Erzdiözese Freiburg, sagt: "Wir können den Betroffenen nur raten, Anzeige zu erstatten, um die vollen Rechtsmöglichkeiten auszuschöpfen."
Auf die Frage, wie die Erzdiözese heute mit beschuldigten Priester umgeht, schreibt die Pressestelle der Erzdiözese: "Der erste Schritt bei einem Missbrauchsverdacht ist nicht die Versetzung, sondern die sofortige Herausnahme der beschuldigten Person aus ihrem bisherigen Umfeld.“ Ziel sei es, jede Gefährdung auszuschließen. Ein möglicher Wiedereinsatz erfolge nur mit klaren Auflagen, Kontrolle und meist in neuen Aufgabenbereichen – oft verbunden mit Bußgeldern oder weiteren Sanktionen.
Ob dieses Vorgehen genügt, das erschütterte Vertrauen, wiederherzustellen, bleibt offen. Das katholische Erzbistum Freiburg zählte laut Deutscher Bischofskonferenz vergangenes Jahr gut 25.000 Austritte. Insgesamt leben derzeit noch gut 3,1 Millionen Katholikinnen und Katholiken in Baden-Württemberg. Zu Beginn des Jahrtausends waren es laut Statistischem Landesamt noch rund 4,1 Millionen.
Die Erzdiözese Freiburg steht vor der Aufgabe, verlorene Glaubwürdigkeit wiederherzustellen. Doch solange zentrale Empfehlungen der unabhängigen Aufarbeitungskommission unbeachtet bleiben, bleibt die Frage: Will die Kirche wirklich aufarbeiten – oder nur den Anschein erwecken?