Beitrag der AfD muss nicht ins Amtsblatt

Verwaltungsgericht Freiburg: Warum die Klage der AfD abgewiesen wurde

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Begründung vorgelegt, warum die Stadt Freiburg einen Beitrag der AfD-Gemeinderatsfraktion im Amtsblatt zurecht nicht veröffentlicht hat.

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Von Autor/in Hardy Faißt

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im März die Klage der AfD-Gruppierung abgewiesen. Jetzt gibt es die Begründung für das Urteil. Gestritten wurde um einen Beitrag zum Thema Migrationspolitik, der im Freiburger Amtsblatt nicht veröffentlicht wurde. Darin hatte die AfD-Gruppierung Bezug auf einen Raubüberfall auf dem Stühlinger Kirchplatz in Freiburg genommen. Abgeleitet von diesem Vorfall folgten darin allgemeine Forderungen zur Migrationspolitik in Deutschland. Der Artikel endete mit dem Tenor, dass nur die AfD für eine gute und sichere Migrationspolitik in Deutschland stehe.

Gericht teilt Auffassung der Amtsblatt-Redaktion

Die Redaktion des Amtsblatts hatte die Veröffentlichung verweigert, weil dem Beitrag ein hinreichender kommunalpolitischer Bezug gefehlt habe. Dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht in seinem Urteil gefolgt.

Laut dem Richter hat es sich bei dem Beitrag der AfD um eine allgemeinpolitische Stellungnahme gehandelt. Es werde lediglich die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes analysiert, ohne auf städtische Daten einzugehen.

Freiburg

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Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Donnerstag über eine Klage der AfD verhandelt. Es ging um einen AfD-Beitrag für das Amtsblatt der Stadt Freiburg, der nicht veröffentlicht wurde.

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Artikel enthält unzulässige Wahlwerbung für die AfD

Ebenso teilt das Verwaltungsgericht die Auffassung der Redaktion des Amtsblattes, dass es sich bei dem Satz "Für eine vernünftige Migrationspolitik und Sicherheit in Freiburg und Deutschland steht nur die AfD." um unzulässige Wahlwerbung für die hinter der AfD-Gruppierung stehende Partei handele, was unzulässig sei.

Die AfD-Gruppierung könne sich auch nicht auf die Pressefreiheit oder das Zensurverbot des Grundgesetzes berufen. Im vorliegenden Kommunalverfassungsstreit könne sie lediglich ihre Rechte als Teil des Gemeinderats geltend machen, nicht aber Grundrechte, heißt es weiter in der Begründung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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