Umstrittene Verbote

Karfreitag in BW: Wann das Tanzverbot gilt - und warum manche Filme verboten sind

Der Karfreitag ist für die Menschen in BW mit einigen Einschränkungen verbunden. Mittlerweile ist das zwar umstritten - noch gelten aber einige Regeln.

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Stand

Der Karfreitag ist einer der wichtigsten christlichen Feiertage. Dabei ist er ein sogenannter stiller Feiertag, der durch Gesetze geschützt wird. Das gilt in Deutschland nur für insgesamt neun Feiertage. Welche Regeln an solchen Tagen gelten, setzt jedoch jedes Bundesland eigenständig um. So sind am Karfreitag in Baden-Württemberg beispielsweise keine Sportveranstaltungen erlaubt.

Tanzverbot schon ab Donnerstagabend

Außerdem gilt von 18 Uhr am Gründonnerstag bis 20 Uhr am Karsamstag ein Tanzverbot. Das gilt sowohl für Veranstaltungen in der Öffentlichkeit als auch in Vereinen oder bei geschlossenen Veranstaltungen in angemieteten Räumen. Es sind jedoch Ausnahmen mit Sondergenehmigung möglich. Diese kann die örtliche Polizeibehörde erteilen, wenn "ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung" vorliegt.

Auch im Kino gelten Einschränkungen: Filme, die nicht dem Charakter des Feiertags entsprechen, erhalten keine Freigabe von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK).

FSK entscheidet über "Feiertagsfreigabe" von Filmen

So besitzt zum Beispiel Monty Pythons "Das Leben des Brian" keine solche Freigabe. Insgesamt soll das für rund 700 Filme gelten, wie verschiedenen Medienberichten zu entnehmen ist. Wer sich unsicher ist, ob es erlaubt ist, einen bestimmten Film in der Öffentlichkeit zu zeigen, kann sich direkt auf der Homepage der FSK darüber informieren.

Karfreitags-Regeln sind weiterhin umstritten

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) verteidigt die Regelungen. Feiertage seien Teil der christlichen Werte, der Kultur und des Brauchtums. "Der Karfreitag ist heilig. Er ist der einzige Feiertag mit einem ganztägigen Veranstaltungs- und Tanzverbot. Dies entspricht dem stillen Wesen und der traurigen Bedeutung dieses Tages", sagte Strobl. "Zum Tanzen, Feiern und für laute Veranstaltungen stehen reichlich andere Tage zur Verfügung". Durch die Ausnahmen könne das Land "unterschiedlichen Interessenlagen im Einzelfall gerecht werden".

Karfreitag als "Einladung zur Entschleunigung"

Freiburgs Erzbischof Stephan Burger spricht von einem "Tag der Solidarität mit allen, die Leid tragen". Die Debatte um das "Tanzverbot" zeige, dass "wir als Gesellschaft nach der Balance zwischen individueller Freiheit und gemeinsamen Werten suchen".

Er sei ein "wertvolles Angebot". In einer "lauten, hektischen Welt sind Schutzräume der Ruhe wie der Karfreitag eine Einladung zur Entschleunigung, die allen Menschen guttut – unabhängig von ihrem Glaube".

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Max Schäfer
Luca Mader