Pflege wird in Baden-Württemberg immer teurer. Laut einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts durchschnittlich 3.400 Euro im Monat bezahlen. Also 220 Euro mehr als im Vorjahr. Das "Netzwerk Alter und Pflege" im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart (ein Zusammenschluss der katholischen Altenhilfeträger in Württemberg) macht nun landespolitische Vorgaben für die hohen Kosten verantwortlich.
Eigenanteil bei Pflegekosten explodiert: Wer trägt die Verantwortung?
"Ein entscheidender Hebel, um die Heimkosten zu senken, liegt bei der Landespolitik", so Boris Strehle, Sprecher des "Netzwerks Alter und Pflege" in einer Pressemitteilung. Die Regelungen in der Landespersonalverordnung und der Landesheimbauverordnung seien zu umfangreich und teils unnötig, lautet die Kritik.
Das Sozialministerium hält dagegen: Nicht das Landesrecht sei für explodierende Eigenanteile der betroffenen Menschen verantwortlich, sondern der Bund sei hier in der Reformverpflichtung. "Die gestiegenen Kosten sind nämlich in erster Linie auf die gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. Genau deshalb erarbeitet der Bund im Übrigen derzeit im Zukunftspakt Pflege entsprechende Reformvorschläge", so der Pressesprecher des Sozialministeriums, Markus Jox, auf Nachfrage des SWR.
Personalplanung überzogen?
Konkret fordert das Netzwerk mehr Spielraum bei der Personalplanung. Aktuell gebe es etwa für Nachtdienste Vorgaben, die das Netzwerk als "überzogen" bezeichnet. So stünden dem darauffolgenden Tagdienst weniger Personal zur Verfügung, als möglich wäre.
Bestehende Reformvorhaben reichten bei weitem nicht aus, so das Netzwerk. Hier zeigt sich das baden-württembergische Sozialministerium irritiert über die "pauschale, unsubstantiierte und auch nicht durchdachte Kritik", die "die Belange der pflegebedürftigen Menschen als auch die Situation des belasteten Personals in den Einrichtungen" ignoriere. Das bestehende Heimrecht und auch die damit verbundenen Verordnungen würden aktuell reformiert, mit dem Ziel sie weniger bürokratisch und flexibler zu gestalten.
Eine Nachtbesetzung von einer Pflegefachkraft auf 45 pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner als überzogene Vorgabe zu bezeichnen, ist für das Sozialministerium in keiner Weise nachvollziehbar.
Einzelzimmer in Pflegeheimen vorgeschrieben
In bestehenden Gesetzen zur Personalplanung sind laut Sozialministerium absolute Mindeststandards vorgesehen, die nicht unterschritten werden dürfen. Denn gerade auch die Nachtdienste stellten für die Pflegekräfte eine große Herausforderung dar, erklärte das Sozialministerium dem SWR. Außerdem könnten auch Ausnahmen genehmigt werden, wenn eine fachgerechte Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt sei.
Zweiter konkreter Kritikpunkt des "Netzwerks Alter und Pflege": Laut Landesheimbauverordnung gelten bis 2030 neue Vorgaben. Demnach müssen alle Zweibettzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden und eine Mindestbreite oder Mindestfläche aufweisen. In Baden-Württemberg könnten dadurch bis zu 5.000 stationäre Pflegeplätze verloren gehen, befürchtet der Sprecher des "Netzwerks Alter und Pflege". "Da der Neubau von Pflegeplätzen kaum finanzierbar ist, müsse das Gesetz dringend dahingehend angepasst werden, dass die Vorgaben nur für künftige Einrichtungen, nicht aber für bereits bestehende Heime gelten", heißt es in der Mitteilung.
"Der Eindruck, den das Netzwerk vermitteln will, ist daher falsch. Wir weisen das mit Nachdruck zurück."
Das Sozialministerium verweist für bestehende Heime auf zehnjährige Übergangsfristen, die auf insgesamt maximal 25 Jahre verlängert werden könnten. Die Einrichtungen hätten also Zeit genug gehabt, sich seit deren Inkrafttreten 2009 auf die neuen Vorgaben einzustellen. Außerdem ließe die Verordnung Wünsche nach Zweibettzimmern, beispielsweise von Ehepaaren, ausdrücklich zu. "Die Einzelzimmervorgabe soll insgesamt verhindern, dass Betroffene gegen ihren Willen mit Unbekannten in einem Zimmer zusammenleben müssen, weil kein Einzelzimmer zur Verfügung steht. Die Praxis zeigt, dass es in Einrichtungen regelmäßig Wartelisten für einen Umzug vom Doppelzimmer in ein Einzelzimmer gibt, während dies umgekehrt nicht der Fall ist", so das Sozialministerium.
Außerdem sei es bereits jetzt der Fall, dass in Pflegeeinrichtungen Zimmer nicht belegt würden, weil das Pflegepersonal fehle. Das Sozialministerium teilt die Sorge, durch größere Räume Pflegeplätze zu verlieren also keineswegs: Seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung sei es zu keinem Rückgang bei Pflegeheimplätzen gekommen, wie vom Netzwerk suggeriert werde, sondern sogar zu einem leichten Zuwachs, da gleichzeitig auch neue Einrichtungen entstünden.
Was kann gegen die hohen Kosten für Pflegeheimplätze unternommen werden?
Das Netzwerk beklagt, dass in Baden-Württemberg viele Pflegebedürftige die Kosten nicht stemmen könnten - und schreibt, fast ein Drittel sei auf Sozialhilfe angewiesen. Laut Sozialministerium liegt aber für Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, mit der Übernahme der Kosten durch den Träger der Sozialhilfe ein genaues Hilfesystem zur Verfügung. "Damit ist gewährleistet, dass jeder Pflegebedürftige im Bedarfsfall eine Versorgung im Pflegeheim erfährt - nötigenfalls mit staatlicher Unterstützung."
Eine etwa von der Deutschen Stiftung Patientenschutz geforderte Übernahme der Investitionskosten sei auch gar nicht sinnvoll. Die steigenden Kosten bei den Eigenanteilen in der Pflege seien nicht die Investitionskosten, die sich in den vergangenen Jahren laut Sozialministerium nur sehr moderat verändert haben, sondern die Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel sowie besonders die gestiegenen Personalkosten.
Lösungsvorschlag aus dem Sozialministerium
Hier schlägt das baden-württembergische Sozialministerium andere Lösungen vor: Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) fordere seit langem einen "Sockel-Spitze-Tausch". Der beschreibt eine Reform der Pflegeversicherung mit der die Pflegeheimkosten neu verteilt werden sollen. Was bedeutet das konkret?
Aktuell werden die Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt, die Eigenanteile der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner bleiben jedoch unbegrenzt. Laut dem Reformvorschlag würden die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen einen festgelegten Sockelbetrag bezahlen, der kalkulierbar wäre und damit privat versichert oder angespart werden könne. Alle darüber hinausgehenden Kosten würde die Pflegeversicherung übernehmen. Statt die Spitze zu Deckeln würde also ein Sockel der Kosten festgelegt. An einer Pflegereform arbeitet nun das Bundesgesundheitsministerium.