Fall wird am Landgericht Tübingen neu verhandelt

Haben zwei Mitarbeiterinnen vom Jugendamt Reutlingen ihre Fürsorgepflicht verletzt?

Zwei Kinder werden verwahrlost aus ihrer Familie geholt. Hätte das Jugendamt Reutlingen früher reagieren müssen? Darum geht es beim Berufungsverfahren gegen zwei Mitarbeiterinnen.

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Von Autor/in Sarah Beschorner

Der Fall hat in Reutlingen für viel Aufsehen gesorgt: Zwei Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes waren vom Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, zwei kleine Kinder nicht ausreichend geschützt zu haben. Jetzt wird der Fall am Landgericht Tübingen neu verhandelt.

Am ersten Verhandlungstag sind mehrere Zeugen gehört worden, darunter ein Sozialarbeiter, der die Familie mit den zwei Kindern ab 2019 regelmäßig besucht und unterstützt hat. Er stand laut seiner Aussage zu dieser Zeit mit dem Jugendamt in Verbindung. Der Zeuge beschrieb den Haushalt als chaotisch, die Mutter hätte sich aber auf ihre Art liebevoll um die Kinder gekümmert. Das Mädchen und der Junge hätten zu essen bekommen und ihre Kleidung sei ordentlich gewesen. Ab und zu sei er mit den Kindern allein auf den Spielplatz gegangen oder habe das Mädchen in die Kita gebracht. Er habe keine Vernachlässigung feststellen können.

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Jugendamt Reutlingen wusste nichts von Verwahrlosung

Im Berufungsprozess geht es um die Frage, ob das Jugendamt früher hätte einschreiten müssen. Die Verteidigung erklärte zu Beginn der Verhandlung, dass die beiden Mitarbeiterinnen nichts über die Missstände wussten. Weder der Sozialarbeiter, noch die Kita hätten dem Jugendamt über eine mögliche Kindeswohlgefährdung berichtet. Erst als die Mutter wegen Diebstahls verhaftet wurde, kamen die desolaten Zustände, in denen die Kinder lebten, ans Licht.

Landrat Fiedler: "Herausfordernde Situation"

In einem ersten Verfahren am Amtsgericht Reutlingen sind die Angeklagten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte aber laut Verteidigung "zur großen Verwunderung" Berufung gegen den Freispruch eingelegt. Das bedeutet nun, dass das Landgericht den Fall neu prüft, Zeugen nochmal gehört und Beweise neu bewertet werden. Insgesamt sind drei Verhandlungstage angesetzt. Reutlingens Landrat Ulrich Fiedler beschreibt das als sehr "herausfordernde Situation". Für das Amt und die Mitarbeiterinnen sei das ganze sehr belastend, so Fiedler gegenüber dem SWR im Vorfeld des Verfahrens.

Zwischen 2018 und 2021 hatte das Jugendamt eine Mutter und ihre beiden Kinder betreut. Die Mutter selbst hatte die Hilfe schließlich beendet. Zehn Monate später nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut, teils in einem verwahrlosten Zustand. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Verletzung der Fürsorgepflicht und forderte damals neun Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe.

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