Mutter wegen Kindesmisshandlung in Haft

Verwahrloste Kinder waren über Monate sich selbst überlassen: Gericht spricht Mitarbeiterinnen von Jugendamt frei

Die Angeklagten haben sich nichts zu Schulden kommen lassen, urteilte das Amtsgericht Reutlingen. Die Staatsanwältin hatte neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

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Stand

Von Autor/in Judith Hüwelmeier

Das Schöffengericht am Amtsgericht Reutlingen hat zwei Mitarbeiterinnen des Reutlinger Kreisjugendamtes vom Vorwurf freigesprochen, ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht vernachlässigt zu haben. Man könne den beiden Angeklagten nicht vorwerfen, dass sie es sich leicht gemacht hätten, dass sie faul gewesen oder dass sie sich weggeduckt hätten, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Eine Pflichtverletzung und eine individuelle Schuld der Mitarbeiterinnen habe das Gericht nicht festgestellt.

Die beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamts sind damit vom Vorwurf freigesprochen, zwei kleine Kinder sich selbst überlassen und nicht ausreichend geschützt zu haben. Das Jugendamt hatte die alleinerziehende und vorbestrafte Mutter und ihre zwei Kinder zwischen 2018 und 2021 betreut. Ein freier Sozialträger war damit beauftragt, freiwillige Hilfe zur Erziehung in der Familie zu leisten. Für drei bis sechs Stunden pro Woche half ein Sozialpädagoge der Mutter aus. Dass Jugendämter mit freien Sozialträgern zusammenarbeiten, ist ein übliches Prozedere.

Die freiwillige Unterstützung durch das Jugendamt hatte die Mutter im Oktober 2021 selbst beendet. Als sie zehn Monate später ins Gefängnis kam, weil sie ihre Schulden nicht begleichen konnte, nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut. Dabei kam der desolate Zustand der Kinder ans Licht: Die Kinder hatten schlechte Zähne, später wurde bei ihnen Krätze diagnostiziert. Bei einem der Kinder steckte monatelang eine Perle im Ohr.

Staatsanwältin: "Kinder waren sich selbst überlassen"

"Die eingesetzte Familienhilfe hat nichts gebracht, die Kinder waren vollends sich selbst überlassen", so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie forderte neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe für die beiden Sachbearbeiterinnen des Reutlinger Jugendamts. Die Angeklagten hätten den Zustand der Kinder billigend in Kauf genommen, obwohl sie von der Vorgeschichte der Mutter gewusst hätten. Die Mutter der Kinder sitzt seit vergangenem Jahr wegen Kindesmisshandlung im Gefängnis. Das Sorgerecht für vier ältere Kinder wurde ihr bereits entzogen.

"Die Angeklagten waren bemüht, solange es bequem vom Schreibtisch aus ging", so beendete die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Dem widersprach einer der Verteidiger deutlich. Die Angeklagten hätten für ihren Job gebrannt und würden es noch immer tun. Der Vorwurf des fehlenden Engagements sei Quatsch. "Wir haben viele Zeugen gehört, die alle den Kontakt mit den Anklagten als professionell, zugewandt und freundlich beschrieben haben."

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Keine Meldung ans Jugendamt durch Sozialträger oder Arzt

Das Jugendamt sei eine klassische Sozialleistungsbehörde, die Eltern in der Erziehungsverantwortung unterstütze, sagte der Anwalt, und keine Ermittlungsbehörde. Die Mitarbeiterinnen könnten niemals gegen den Willen der Eltern Hilfe leisten - außer man käme in den Bereich einer Kindeswohlgefährdung. Seiner Mandantin sei jedoch keine Kindeswohlgefährdung bekannt gewesen, aufgrund derer sie hätte tätig werden können. Die Kinder seien äußerlich nicht verwahrlost und nicht in ihrer Entwicklung verzögert. Kariöse Zähne oder eine Murmel im Ohr seien weder vom Sozialträger noch vom Kinderarzt gemeldet worden, so der Anwalt in seinem Plädoyer.

Vor dem Urteil äußerten sich beide Angeklagte unter Tränen. "Ich habe meine Arbeit nach allen Standards des Jugendamts gemacht und bin froh, dass die Kinder eine gute Entwicklung gemacht haben", sagte die eine. Sie sei froh, dass die Kinder gut aufgehoben sind, die andere.

Freispruch "Ohne Wenn und Aber"

Der Richter sprach von einem Freispruch "ohne Wenn und Aber". Als die Mutter der Kinder im Herbst 2021 die freiwillige Hilfe durch das Jugendamt ablehnte, habe es die Möglichkeit gegeben, nach Gründen zu suchen, um mit staatlicher Gewalt in die Familie hereinzugehen. Dafür hätten die Angeklagten keinen Anlass gesehen. Dafür sehe nun auch das Gericht keinen Anlass, so der Richter. Es gebe immer ein Restrisiko, "für uns alle hier".

Im Rahmen eines Systems, das seine Einschränkungen hat, haben die Angeklagten ihre Arbeit so gut gemacht, wie man konnte, so der Richter. "Man könnte viel mehr Geld in dieses Hilfesystem geben, auf der anderen Seite soll man nicht bevormunden. Es gab schlicht zwei Frauen, denen beruflich zwei Kinder anvertraut waren und die das Beste daraus gemacht haben."

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