Zwei Narren retten Bus vom Gleis

Nach Fast-Unfall an Unterjesinger Bahnübergang: Das sollten Autofahrer wissen

Immer wieder werden Fahrzeuge wie in Unterjesingen zwischen Bahnschranken eingeschlossen. Was sollten Auto- und Busfahrer tun? Ein Experte rät: Schranke durchbrechen!

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Von Autor/in Judith Hüwelmeier

Ein Reisebus hat am Rosenmontag versucht auf einem Bahnübergang in Unterjesingen (Kreis Tübingen) zu wenden, dann senkten sich die Schranken und ein Zug rollte an. Nur durch das beherzte Eingreifen zweier Narren konnte Schlimmeres verhindert werden.

Sie überzeugten den Busfahrer, das Fahrzeug nicht auf dem Bahnübergang stehenzulassen, sondern loszufahren - und drückten dabei die Schranke selbst mit Muskelkraft so weit zur Seite, bis sie brach. Zunächst hatte sich der Fahrer des Reisebusses in Sicherheit bringen und den leeren Bus auf den Gleisen stehen lassen wollen, berichtete einer der Narren.

Experte rät: Unbedingt gegen Schranke fahren

Die mutigen Helfer hätten in der Kürze der Zeit die "absolut richtig Entscheidung getroffen und umsichtig gehandelt, um größeren Schaden, vielleicht auch Personenschaden, abzuwenden", sagt Alexander Bleher, örtlicher Betriebsleiter vom Zweckverband ÖPNV im Ammertal. Wenn ein Fahrzeug zwischen geschlossene Bahnschranken gerät, empfiehlt er, auf jeden Fall loszufahren und die Schranke zu beschädigen.

Man sollte unbedingt den Gleisbereich frei fahren und in Kauf nehmen, dass die Schranke beschädigt wird und vielleicht auch das eigene Fahrzeug.

Sein Auto aus einem Fluchtinstinkt heraus auf dem Bahnübergang stehenzulassen, sei nachvollziehbar, aber die schlechteste aller Varianten, so Bleher. Der Zug könne aufgrund des hohen Bremswegs nicht mehr bremsen und eine Kollision sei unvermeidbar.

Schranken haben Sollbruchstellen

Der sogenannte Schrankenbaum ist so gebaut, dass er an der Befestigung zum Schrankenantrieb eine Sollbruchstelle hat, und dort abreißt, wenn man mit dem Fahrzeug dagegen fährt, sagt Bleher. Das schütze zum einen den Antrieb der Schranke, zum anderen entstehen so keine größeren Schäden am Fahrzeug. Das sollten nicht nur Busfahrer wissen, sondern jeder, der ein Auto fährt. Das stehe auch in der Straßenverkehrsordnung und werde in der Fahrschule gelehrt, sagt Bleher.

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Wenden auf Bahnübergängen verboten

"Grundsätzlich sollte es gar nicht erst zu so einer Situation kommen", sagt Bleher vom Zweckverband ÖPNV im Ammertal. Denn laut Straßenverkehrsordnung sei das Rangieren und Anhalten auf Bahnübergängen verboten. Dennoch: Beinahe-Unfälle wie der in Unterjesingen sind keine Seltenheit.

Vier bis sechs Mal im Jahr bleibt ein Fahrzeug zwischen geschlossenen Schranken auf einem Bahnübergang der Ammertalbahn stehen, so Bleher. Glücklicherweise seien alle Vorfälle bisher glimpflich ausgegangen. Die Fahrerinnen und Fahrer seien gegen die Schranken gefahren und hätten dadurch die Gleise verlassen können.

Müssen mutige Helfer für zerbrochene Schranke zahlen?

Etwa 700 bis 1.000 Euro kostet die abgebrochene Schranke. Der Zweckverband ÖPNV im Ammertal geht davon aus, dass die Versicherung des Busunternehmens dafür aufkommen wird. Die Narren würden für ihre mutige Tat auf jeden Fall nicht belangt, so der Verband.

Der Busfahrer habe durch das Wendemanöver eine Ordnungswidrigkeit begangen, teilte das Reutlinger Polizeipräsidium dem SWR mit. Er habe die Wartepflicht am Bahnübergang missachtet und damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Allzu tief in die Tasche greifen muss er aber nicht. Die Geldstrafe beträgt zehn Euro.

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