Für eine der beiden Mitarbeiterinnen des Reutlinger Jugendamts war der dritte Verhandlungstag am Landgericht Tübingen schneller vorbei. Die Staatsanwaltschaft nahm die Berufung zurück. Die andere Mitarbeiterin wurde freigesprochen. Die Richterin sah keine Anhaltspunkte dafür, dass sie ihre Fürsorgepflicht verletzt und zwei kleine Kinder nicht ausreichend geschützt hatte.
Das Reutlinger Jugendamt hatte die alleinerziehende Mutter und ihre zwei Kinder drei Jahre lang betreut. Im Oktober 2021 soll die Mutter diese freiwillige Hilfe zur Erziehung beendet haben. Als sie zehn Monate später wegen Diebstahls ins Gefängnis kam, fiel auf, dass die Kinder in teils verwahrlostem Zustand lebten. Hätten die Mitarbeiterinnen hier früher einschreiten müssen?
Keine Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
Das Gericht urteilte: Dafür gab es für das Jugendamt keine Anhaltspunkte. Die Mitarbeiterin habe keine Warnsignale erhalten, die ein sofortiges Einschreiten erfordert hätten. Weder von der Kindertagesstätte, noch vom Sozialarbeiter eines freien Trägers, der die Familie betreute, kamen entsprechende Hinweise. Der Sozialarbeiter habe dem Jugendamt berichtet, dass sich die Kinder im Wesentlichen gut entwickelten. Die Sachbearbeiterin müsse sich auf diese Einschätzung verlassen können, so die Richterin.
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Die Staatsanwältin mahnte in ihrem Plädoyer an, dass auch das Jugendamt aufgrund eigener Kenntnisse ein Kinderschutzverfahren einleiten, oder eine Gefährdungseinschätzung vornehmen könne. Man habe etwa den Drogenkonsum oder die Vorgeschichte der Mutter nicht ausreichend im Blick gehabt. Die Mutter der beiden Kinder sitzt inzwischen wegen Kindesmisshandlung im Gefängnis. Das Sorgerecht für ihre vier älteren Kinder war ihr bereits entzogen worden, bevor sie mit dem Reutlinger Jugendamt in Kontakt kam. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Euro wegen grober Verletzung der Fürsorgepflicht.
"Die Aufgabe des Strafrechtes ist es nicht, allgemeine gesellschaftliche Missstände zu verurteilen, sondern individuelle Schuld festzustellen", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Das Jugendamt sei keine Ermittlungsbehörde, so der Verteidiger. Es brauche Anhaltspunkte, um tätig zu werden.
Die beiden Jugendamtsmitarbeiterinnen waren bereits vergangenen Sommer vom Amtsgericht Reutlingen freigesprochen worden. Die Kinder lebten seit 2022 zunächst in einer Pflegefamilie, später in einer Wohngruppe.