Es ist ein Vergleich geworden zwischen der Uniklinik Tübingen und ihrem ehemaligen Mitarbeiter: Er bleibt gekündigt, nachdem er seine Patientin während eines psychotherapeutischen Behandlungsverhältnisses sexuell missbraucht haben soll. Damit ist der Prozess am Arbeitsgericht beendet. Auf SWR-Anfrage nach Details der Vereinbarung schrieb die Uniklinik, beide Seiten hätten den Vergleich angenommen. Das Arbeitsverhältnis ende damit entsprechend der tariflichen Kündigungsfrist und ohne die Zahlung einer Abfindung.
Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie der Uniklinik Tübingen?
Der Anfang 60-jährige Arzt soll seine Patientin über ein halbes Jahr sexuell missbraucht haben. Das Amtsgericht Tübingen verurteilte ihn deshalb im April vergangenen Jahres zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Nach dem Urteil kündigte die Uniklinik Tübingen dem Arzt. Dagegen ging er vor dem Arbeitsgericht Reutlingen vor.
Berufungsverhandlung wahrscheinlich im Herbst
Sowohl die Nebenklägerin (die Betroffene) als auch der Angeklagte gingen nach dem Urteil des Amtsgerichts Tübingen in Berufung. Der Berufungsprozess soll Ende September losgehen. Er findet verzögert statt, da der Angeklagte bislang laut Gericht verhandlungsunfähig war.
Über diesen und andere Fälle des Missbrauchs in der Psychotherapie gibt es eine neue Folge des SWR-Investigativ-Formats VOLLBILD.