War es menschliches Versagen?

Gondel-Unfall mit drei Toten in Horb: Strafverfahren gegen Kranführer eingeleitet

Nach dem tödlichen Gondel-Absturz an der Hochbrücke in Horb liegen inzwischen Hinweise auf menschliches Versagen vor. Das haben Staatsanwaltschaft und Polizei mitgeteilt.

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Stand

Für den tödlichen Gondel-Unfall auf der Großbaustelle in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) könnte der Grund menschliches Versagen des Kranführers gewesen sein. Das haben erste Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ergeben.

Vor knapp einem Monat, am 20. Mai, waren beim Bau der neuen Neckartalbrücke drei Arbeiter mit einer Gondel in die Tiefe gestürzt. Den Unfall überlebten sie nicht. Seitdem herrscht große Bestürzung und Trauer bei den Angehörigen sowie allen Beteiligten an dem großen Bauprojekt.

Anfangsverdacht gegen 36-jährigen Kranführer

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt haben, ist nun gegen einen 36-jährigen Kranführer ein Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden. Der Mann hatte am Unfalltag die Personengondel befördert. Es lägen Hinweise auf menschliches Versagen vor. Erste Anhaltspunkte hätten sich weiter verdichtet, dass sich die Kranflasche, an deren Haken auch die Transportgondel bei der Personenbeförderung befestigt war, an querlaufenden Drahtseilen verfangen hat. Dadurch sei das Seil gerissen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Es ist aber noch offen, ob es überhaupt zu einer Anklage und damit zu einem Prozess kommt. Das hänge auch davon ab, zu welchem Ergebnis die Sachverständigen kommen, sagt Oberstaatsanwalt Markus Wagner dem SWR. Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Freudenstadt und der Staatsanwaltschaft Rottweil dauern weiter an.

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