Urteil ist rechtskräftig

Nach tödlichem Unfall am Olgaeck: Bewährungsstrafe wird akzeptiert

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall nahe der Stuttgarter Stadtbahnhaltestelle Olgaeck bleibt es bei einer Bewährungsstrafe gegen den Unfallfahrer. Beide Seiten erkennen das Urteil an.

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Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am Olgaeck in Stuttgart bleibt die Bewährungsstrafe gegen den Unfallfahrer bestehen. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts in Stuttgart. Das Urteil sei somit rechtskräftig.

Schadensersatz zahlen und drogenfrei bleiben

Der Mann war kürzlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe hatte das Gericht zur Bewährung ausgesprochen. Hält er sich in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er also nicht ins Gefängnis. 

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Das Gericht verhängte zudem eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 400.000 Euro, die an die verschiedenen Opfer und ihre Angehörigen gehen. Zudem muss der Mann regelmäßig nachweisen, dass er weiter keine Drogen nimmt. Im Prozess hatte er eingeräumt, am Tag vor dem Vorfall Kokain und Schlafmittel konsumiert zu haben. "Ich hätte nicht fahren dürfen", hatte er im Gericht gesagt.

Unfall am Olgaeck in Stuttgart liegt ein Jahr zurück

Der Mann war Anfang Mai 2025 laut Anklage im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Haltestelle gefahren. Eine 46 Jahre alte Frau kam ums Leben, acht weitere Fußgänger wurden teils schwer verletzt.

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SWR Aktuell Baden-Württemberg mit Dreiland Aktuell SWR BW

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