Am Amtsgericht Reutlingen ist ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt worden. Der Angeklagte bekam eine Geldauflage von 1.500 Euro. Die muss er an den Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) bezahlen. Der Hintergrund: Im März 2024 hatte eine Spezialfirma - beauftragt von der Stadt - Tauben unter einer Brücke im Reutlinger Stadtzentrum vertrieben. Tierschützer übten Kritik am Vorgehen und klagten.
Verfahren eingestellt wegen "geringer Schuld"
Das Verfahren gegen den Angeklagten, ein Mitarbeiter einer Spezialfirma, wurde wegen "geringer Schuld" eingestellt, so der Richter des Amtsgerichts. Wenn der Mann die Geldauflage innerhalb von sechs Monaten zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Tauben hatten stundenlang nichts zu essen und zu trinken
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gab es unbestritten. Das kam bei der Verhandlung am Amtsgericht Reutlingen heraus. Bei dem Versuch, die Tauben zu vertreiben, waren geschätzt 50 Tiere unter einem Netz an der Brücke gefangen. Sie flogen immer wieder gegen das Netz, um zu entkommen. Vergeblich.
Zusätzlich zu diesen Tieren wurden noch acht Küken gefunden. Die Tiere hatten Hunger und Durst. Stundenlang hatten sie nichts zu essen und zu trinken bekommen. Einige von ihnen wurden verletzt. Deswegen klagte der Verein "Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg". Schließlich einigten sich Richter, Verteidiger und Staatsanwältin auf die Geldauflage. Ob die Staatsanwaltschaft gegen etwaige weitere Beschuldigte ermitteln wird, ist noch unklar.