Kranich mit hochansteckendem Virus

Erster Fall von Vogelgrippe im Landkreis Reutlingen: Kein erhöhtes Risiko für Geflügelhalter

In Pfullingen im Landkreis Reutlingen ist bei einem Kranich das extrem ansteckende Vogelgrippevirus H5N1 bestätigt worden. Das hat das Friedrich-Loeffler-Institut jetzt mitgeteilt.

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Von Autor/in Sandra Müller

In Pfullingen im Kreis Reutlingen ist ein Kranich mit Vogelgrippe gefunden worden. Wie das Landratsamt mitgeteilt hat, ist das Tier vermutlich auf seinem Weg in den Süden geschwächt im Landkreis gelandet. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Wildvogel untersucht und den Verdacht bestätigt.

Kranich mit Vogelgrippe als "Zufallsfund"

Der geschwächte Vogel war am Freitag nahe des Pfullinger Waldcafés von Spaziergängern gesehen und gemeldet worden. Das berichtete der Leiter des Kreisveterinäramts, Thomas Buckenmaier, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Demnach hätten die Experten vor Ort bemerkt, dass der Kranich eindeutige Symptome der Vogelgrippe aufwies und hätten "ihn von seinem Leid befreit".

Buckenmaier bezeichnete den erkrankten Wildvogel in Pfullingen als "Zufallsfund". Kraniche seien dort nicht heimisch. Das Tier sei vermutlich von seiner Flugroute in Richtung Süden abgekommen und hätte auch an jedem anderen Ort landen können.

Keine Geflügelbetriebe in der Nähe

Obwohl das Vogelgripperisiko in Deutschland allgemein zugenommen hat, geht der Veterinärmediziner nicht davon aus, dass sich dieses im Kreis Reutlingen erhöht hat. So sei der Kranich rasch entdeckt worden. Dass er andere Vögel angesteckt hat, sei unwahrscheinlich.

Der Kranich hätte wirklich auch überall anders in Baden-Württemberg vom Himmel fallen und diese Reaktion auslösen können.

Laut Landratsamt befinden sich auch keine Geflügelbetriebe in der Nähe des Fundorts. Außerdem gibt es bislang keine weiteren bestätigten Fälle im Landkreis.

Ansteckungsrisiko für Menschen sehr gering

Geflügelhalterinnen und -halter hat das Amt dennoch aufgefordert, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehören regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe. Außerdem sollen Nutztiere möglichst keinen Kontakt zu Wildtieren bekommen. Eine Stallpflicht gilt in Baden-Württemberg aber nicht.

Für Menschen gilt weiterhin ein sehr geringes Ansteckungsrisiko. Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch kranke oder tote Wildvögel nicht berühren. Bei großen Tieren wie wildlebenden Wasser-, Raben- oder Greifvögeln sollte man das Veterinäramt anrufen.

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Sandra Müller
Sandra Müller ist Redaktionsleiterin beim SWR im Studio Tübingen.

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