Vorwurf Bestechlichkeit

Erst Wahlsieg, jetzt Prozess gegen Alpirsbacher "Beinahe-Bürgermeister"

Im April 2024 wurde Sven Christmann zum Alpirsbacher Bürgermeister gewählt. Doch die Wahl wurde annulliert. Jetzt steht der "Beinahe-Bürgermeister" vor Gericht.

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Stand

Von Autor/in Ingemar Koerner

In Pforzheim hat am Freitag ein Strafverfahren gegen Sven Christmann begonnen. Die Anklage wirft dem Mann, der in Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) fast Bürgermeister geworden wäre, unter anderem Bestechlichkeit vor. Als Polizist soll er eine Provision für Geschäfte mit Trocknungsschränken angenommen haben. Deswegen liefen Ermittlungen gegen ihn und er wurde vom Dienst freigestellt. Weil er dies im Wahlkampf verheimlicht haben soll, wurde seine Wahl zum Bürgermeister in Alpirsbach annulliert.

Strafverfahren wegen Bestechlichkeit

Der Vorwurf lautet: Christmann und ein Polizeikollege haben die Lieferung von Trocknungsschränken an die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und ein Trainingszentrum vermittelt. Dafür sollen die beiden eine Provision von mehr als 10.000 Euro von einem dritten Angeklagten angenommen haben. Zudem wird Christmann der Vorteilsannahme beschuldigt und er soll seine Dienstpflicht verletzt haben. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe zum Prozessauftakt.

Weil schon während Christmanns Kandidatur zum Bürgermeister in Alpirsbach ermittelt wurde, war er in dieser Zeit vom Dienst freigestellt. Das hatte er in seinem Wahlkampf jedoch nicht kommuniziert. Das Landratsamt Freudenstadt wertete dies als Wählertäuschung und annullierte die Wahl. Christmann klagte gegen die Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte sie. Damit konnte Christmann sein Amt trotz seines Sieges in der Stichwahl nie antreten.

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Für das nun laufende Strafverfahren gegen Sven Christmann sind insgesamt fünf Termine angesetzt. Ende Juli soll das Urteil fallen.

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