Was ist erlaubt?

E-Bike-Diebstahl in Giengen: Darf man sein gestohlenes Rad einfach "zurückklauen"?

Ein Mann ortet das gestohlene E-Bike seines Vaters in Giengen und will es kurzerhand zurückholen. Aber darf man sein gestohlenes Rad "zurückklauen"? Wovor die Polizei warnt.

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Von Autor/in Maja Nötzel, Alena Lagmöller

Gestohlene Räder wiederfinden, das geht mit GPS-Trackern. So hat ein 23-Jähriger auch in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) das gestohlene E-Bike seines Vaters aufgespürt. Die Tracker sind teils schon ab Werk im Fahrrad verbaut oder können nachträglich am Rad angebracht werden. Doch was tun, wenn man ein gestohlenes Fahrrad ortet? Darf man es dann "zurückklauen"?

GPS-Tracker sollen es Dieben schwer machen und einen Diebstahl verhindern. Mit einer App können Räder geortet werden. Standort, Fahrweg und weitere Daten des Rads werden hier aufgezeichnet.
GPS-Tracker sollen es Dieben schwer machen und einen Diebstahl verhindern. Mit einer App können Räder geortet werden. Standort, Fahrweg und weitere Daten des Rads werden hier aufgezeichnet.

Fahrrad nach Diebstahl wiedergefunden? Das sagt die Polizei

Die Polizei rät davon ab. Wer sein Rad findet, sollte am besten die Polizei verständigen, so ein Sprecher des Ulmer Polizeipräsidiums. Wer ein Rad "klaut", dem könne man eine gewisse kriminelle Energie unterstellen. Daher sollte man sich als Eigentümer nicht selbst in Gefahr bringen. Gerade am Beispiel Giengen sehe man, wie es laufen könne. Die Polizei rät also, auf keinen Fall selbst tätig zu werden.

Aber: Selbst wenn das Fahrrad gestohlen wird, bleibt man in aller Regel Eigentümer. Der Diebstahl führt nicht dazu, dass das Fahrrad jetzt jemand anderem gehört. Das gilt sogar dann, wenn der Dieb das Rad weiterverkauft und der Käufer gar keine Ahnung hat, dass das Rad gestohlen wurde.

Schloss knacken, auf fremdes Grundstück gehen: Davor warnt die Polizei

Die Polizei warnt außerdem davor, das Schloss zu knacken, wenn das Rad abgeschlossen ist. In diesem Fall könne man sich unter Umständen wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Wenn das Rad in einem Hof oder auf einem fremden Grundstück steht und man es sich dort schnappt, laufe man Gefahr, einen strafbaren Hausfriedensbruch zu begehen.

Also besser die Polizei rufen und sich helfen lassen. Gut ist es, wenn man dann auch beweisen kann, dass es das eigene Fahrrad ist. Zum Beispiel durch den Kaufvertrag oder Fotos mit sich und dem Rad.

Tipps, damit das Fahrrad erst gar nicht geklaut wird

Damit das Fahrrad erst gar nicht geklaut wird, raten Experten vom ADFC dazu, es an fest verankerten Gegenständen anzuschließen - und nicht nur abzuschließen. Dafür sollten stabile, hochwertige Schlösser verwendet werden. Idealerweise Bügelschlösser, Panzerkabel- oder Kettenschlösser.

Der Fahrradclub empfiehlt außerdem, das Rad codieren zu lassen und sich einen Pass mit Rahmennummer zu erstellen.

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Die Morningshow SWR3

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Maja Nötzel
Porträt der Redakteurin Maja Nötzel im blauem Pullover
Alena Lagmöller

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