Der 35-jährige Angeklagte war als sogenannter Hodscha, als Religionsgelehrter und Erzieher, in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) tätig. Dort soll er acht Jungen über Jahre hinweg sexuell missbraucht, zum Teil sogar vergewaltigt haben. "Es wird wohl kein schnelles Ende des Prozesses geben", sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag.
Gericht: Kein vollumfängliches Geständnis
Am Morgen hatte der Angeklagte noch einmal Angaben zu den Vorwürfen gemacht, wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit. "Es liegt jedoch kein vollumfängliches Geständnis vor", fasst der Sprecher des Ellwanger Landgerichts zusammen. Deshalb sei es voraussichtlich notwendig, die jugendlichen Opfer als Zeugen zu vernehmen.
Einer der Geschädigten, ein inzwischen 18-Jähriger, sagte am späten Donnerstagvormittag aus. Auch seine Vernehmung war nicht öffentlich. Am Donnerstagnachmittag war eine Polizeibeamtin als Zeugin geladen.
Landgericht Ellwangen Prozess gegen Hodscha aus Giengen: Islamlehrer gesteht sexuellen Missbrauch
Am Mittwoch hat ein Prozess gegen einen Hodscha wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern begonnen. Der Angeklagte hat die vorgeworfenen Taten weitgehend eingeräumt.
Schülerwohnheim jetzt geschlossen
Der Bildungs- und Integrationsverein in Giengen als Betreiber des Schülerwohnheims erklärte auf SWR-Anfrage, dass das Wohnheim derzeit geschlossen sei. Man habe den Betrieb im Januar 2025 mit dem Bekanntwerden der Vorfälle eingestellt. In dem Wohnheim waren zwölf Kinder untergebracht, die dort übernachtet und tagsüber ganz normale staatliche Schulen in Giengen besucht hatten.
Der jetzt angeklagte Hodscha hielt in dem Heim unter anderem für den islamischen Religionsunterricht täglich 60 Minuten Unterricht. Abwechselnd mit einem Kollegen schlief er auch im Wohnheim und war für die Nachtwache zuständig.
Nachts soll sich ein Großteil der Missbrauchsfälle abgespielt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lockte der Erzieher manchmal einen Jungen spätabends in sein Büro mit dem Versprechen, einen Film auf dem Laptop anzuschauen. Manchmal weckte er aber auch laut Anklage mitten in der Nacht ein Kind und befahl, mitzukommen.
Laut Anklage: Erst Massage, dann sexuelle Handlungen
Im Büro des Angeklagten soll der Tatverlauf stets ähnlich gewesen sein. Der Hodscha schloss die Tür ab, verlangte, dass sich der Junge ausziehe und sich auf das dort befindliche Bett oder auf den Boden lege. Dann habe der Erzieher mit einer Massage begonnen und zunehmend sexuelle Handlungen vorgenommen. Schließlich habe er von seinem Opfer dieselben sexuellen Handlungen verlangt.
Laut Anklageschrift musste das Kind versprechen, niemandem davon zu erzählen. Wenn das Opfer nicht mitmachen wollte, habe der Angeklagte Gewalt angewandt. Es sei auch zu Vergewaltigungen gekommen.
Staatsanwältin: Hodscha nutzte seine Autoritätsfunktion aus
Ein Hodscha hat im Islam eine besondere Stellung, die mit viel Respekt verbunden ist. "Der Angeklagte nutzte diese Autoritätsfunktion aus. Er wusste, dass die Schüler auf ihn hören und ihn respektieren", erklärte Staatsanwältin Alexandra Henning. "Er nutzte diese Situation, um sexuelle Handlungen an den Schülern durchzuführen und um sexuelle Handlungen von den Schülern an sich durchführen zu lassen und um sie körperlich zu misshandeln."
Auch tagsüber soll der Religionslehrer in dem Heim aggressiv gewesen sein. Mindestens zweimal soll er Schüler in den Schwitzkasten genommen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben, einmal als Strafe wegen einer falschen Rechenaufgabe. Er soll außerdem Kinder verletzt haben, indem er einen Schlüsselbund oder ein Handy nach ihnen warf. Deshalb lautet die Anklage auch auf Körperverletzung.
Insgesamt ist vor Gericht von 26 Fällen die Rede. Die Geschädigten waren zur Tatzeit zwischen 12 und 17 Jahre alt. Einer der betroffenen Jugendlichen hatte die Ermittlungen offensichtlich ins Rollen gebracht. Nachdem er monatelang missbraucht worden sei, habe er eines Abends den Heimleiter angerufen und informiert, gab dieser als Zeuge vor Gericht an.
Der Prozess geht am kommenden Montag weiter. Insgesamt sind acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte im Mai fallen.