Heimtückischer Mord in Ellwangen

Ehemann im Schlaf erstochen: Seniorin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt

Eine 79-jährige Frau aus Ellwangen-Rindelbach muss wegen heimtückischen Mordes ins Gefängnis. Sie hat ihren schlafenden Mann mit mehr als 40 Messerstichen getötet.

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Stand

Rund ein halbes Jahr nach dem Mord an ihrem Ehemann muss eine 79-jährige Frau ins Gefängnis. Das Landgericht Ellwangen hat die Seniorin am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie ist demnach des heimtückischen Mordes schuldig, weil ihr Ehemann bei dem Angriff geschlafen hat und arglos war. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

Eine 79-jährige Frau ist wegen heimtückischen Mordes an ihrem Ehemann am Mittwoch in Ellwangen zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Sie hatte ihren Mann mit mehr als 40 Messerstichen getötet.
Eine 79-jährige Frau ist wegen heimtückischen Mordes an ihrem Ehemann am Mittwoch in Ellwangen zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Sie hatte ihren Mann mit mehr als 40 Messerstichen getötet.

Die Frau hatte im gemeinsamen Schlafzimmer mehr als 41 mal auf ihren krebskranken Mann eingestochen - für den Richter zeigte das "ein hohes Maß an Brutalität". Es handle sich um einen "außergewöhnlichen Fall", sagte er. Während der Urteilsverkündung hat die Angeklagte geweint. Das Ehepaar war 55 Jahre verheiratet.

Mord: Staatsanwaltschaft hat neun Jahre Haft gefordert

Mit dem Urteil ist das Landgericht Ellwangen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte neun Jahre Haft gefordert. Ihren Erkenntnissen zufolge war der 84-Jährige aufgrund von zwei Stichen in den Hals verblutet. Nach der Tat hatte die Frau auf verschiedene Weisen versucht, sich das Leben zu nehmen.

Nach Ansicht des Gerichts war die Frau zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig, weil sie unter einer schweren Depression litt. Allerdings ändere das nichts an der Tatsache, dass es ein geplanter Mord war, erklärte der Richter.

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Die Frau hatte am zweiten Verhandlungstag gestanden, ihren Mann im gemeinsamen Schlafzimmer umgebracht zu haben. Dazu hatte sie ein schriftliche Erklärung verlesen lassen. Die Rentnerin hatte demnach Angst, zusammen mit ihrem schwerkranken Mann in ein Pflegeheim zu müssen. Sie habe sich mit der Pflege ihres Mannes überfordert gefühlt.

Die Lösung, die sie für sich in dieser Situation gefunden habe, sei die "grundfalsche" gewesen, erklärte der Richter am Mittwoch. Es sei ein großer Fehler gewesen, ihre Ängste nicht gegenüber ihrem Umfeld anzusprechen.

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SWR

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