Weil er den Menschen zu nahe kommt, darf der Hornisgrinde-Wolf erschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden. Beim VGH sind dagegen am Freitag zwei Beschwerden eingegangen. Die Bitte ans Umweltministerium: Der Wolf soll bis 16. Februar nicht erschossen werden. Eine Naturschutzinitiative hatte angekündigt, den Weg durch weitere Instanzen gehen zu wollen. Gleichzeitig kommen zieht es immer mehr Menschen in den Nordschwarzwald mit der Hoffnung, dem Wolf selbst zu begegnen. Doch genau das, schadet dem Wolf laut Experten.
Wolfstourismus im Nordschwarzwald Die Suche nach dem Hornisgrinde-Wolf und warum sie ihm schadet
Der Hornisgrinde-Wolf darf erschossen werden, weil er den Menschen zu nahe kommt. Das hat ein Gericht entschieden. Doch gerade nähern sich eher die Menschen dem Wolf.