Wolfstourismus im Nordschwarzwald

Die Suche nach dem Hornisgrinde-Wolf und warum sie ihm schadet

Der Hornisgrinde-Wolf darf erschossen werden, weil er den Menschen zu nahe kommt. Das hat ein Gericht entschieden. Doch gerade nähern sich eher die Menschen dem Wolf.

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Stand

Von Autor/in Patrisha Walters

Weil er den Menschen zu nahe kommt, darf der Hornisgrinde-Wolf erschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden. Beim VGH sind dagegen am Freitag zwei Beschwerden eingegangen. Die Bitte ans Umweltministerium: Der Wolf soll bis 16. Februar nicht erschossen werden. Eine Naturschutzinitiative hatte angekündigt, den Weg durch weitere Instanzen gehen zu wollen.

"Wolfstourismus" im Nordschwarzwald

Im Nordschwarzwald sind derzeit immer wieder Menschen im Wald, die nach dem Wolf Ausschau halten. Auch Robert Stiebler, dem Bürgermeister (parteilos) von Forbach (Kreis Rastatt) ist der Wolfstourismus aufgefallen.

Ich wurde von Wanderern angesprochen, die gefragt haben: "Wo ist denn die Route? Wo müssen wir langlaufen, um den Wolf zu sehen?"

Forbach

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Robert Stiebler (parteilos) ist Bürgermeister von Forbach im Murgtal. Auch in seiner Gemeinde ist der sogenannte Hornisgrinde-Wolf schon gesichtet worden und kam Menschen nah.

Bettina Schleidt ist am Freitagvormittag gemeinsam mit zwei anderen Frauen im Nordschwarzwald unterwegs. Sie haben zwei Hunde und eine große Kamera dabei. Dem Wolf sei Bettina Schleidt noch nicht begegnet, wünsche sich aber, dass das Tier in Ruhe und Frieden leben könne. Vom Wolfstourismus habe Bettina Schleidt in der Presse gelesen. Sie findet ihn nicht gut, sagt sie. Sich selbst sieht sie nicht als Wolfstouristin.

Wieder eine Begegnung mit dem Hornisgrinde-Wolf

Im Wald begegnen die drei Frauen dem Hornisgrinde-Wolf dann tatsächlich. Er steht etwa 150 Meter weiter mitten auf dem Waldweg und schaut völlig entspannt zu ihnen hinüber. Die Frauen schauen ihn minutenlang an. Brigitte Sommer, Vorsitzende eines Wolfsschutzvereins, hält die Kamera und schießt Fotos. "Das ist ein Lottogewinn", sagt sie. Sie habe erst ein Mal in zehn Jahren einen Wolf gesehen, obwohl sie ständig in Wolfsgebieten unterwegs sei. Auch sie sieht sich selbst nicht als Wolfstouristin.

Der Wolf sei "wolfstypisch" weit weg

"Der hält sich auch wolfstypisch weit weg", behauptet Brigitte Sommer. Das sei absolut normal, findet sie, obwohl Wildtierexperten Gegenteiliges sagen. Angst habe sie nicht. Dass Menschen wie Brigitte Sommer mit ihrer Kamera dazu beitragen könnten, dass der Wolf seine Scheu verliere und sich Menschen nähere, hält sie für unwahrscheinlich.

Der ist scheu. Wenn er keine Scheu hätte, würde er näher kommen.

Wildtierbeauftragter warnt vor Wolfsbegegnung

Thomas Bauer, der Wildtierbeauftragte des Landkreises Rastatt sieht das anders. Der Wolf habe diesmal einen gewissen Abstand eingehalten, in vielen anderen Fällen aber nicht. Dass sich Menschen auf die Suche nach dem Tier begeben, sei in dieser Situation völlig unerwünscht, sagt er. Der Wolf gewöhne sich dann an die Menschen, besonders wenn ein Hund dabei ist.

Die Problematik, die jetzt im Raum steht, mit der Entnahme des Wolfes, resultiert genau aus diesem Verhalten.

Fall geht zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

In den kommenden eineinhalb Wochen wird der Wolf vermutlich nicht erschossen. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sind zwei Beschwerden gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingegangen.

Mahnwache für den Wolf

In Bühl im Kreis Rastatt haben sich am Freitagabend laut Polizei rund 200 Menschen zu einer Mahnwache für den Wolf versammelt. Sie protestierten gegen den geplanten Abschuss und fordern, dass der Wolf weiterleben darf.

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Stuttgart

"Hängebeschluss" maximal bis 16. Februar VGH-Zwischenentscheidung: Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Hornisgrinde-Wolf vorerst nicht abgeschossen werden darf. Das gelte bis zur Entscheidung über Beschwerden von Naturschützern.

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Patrisha Walters
SWR-Reporterin steht in einem Großraumbüro

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