Unternehmen in Schieflage

Batteriehersteller Varta aus Ellwangen stellt Insolvenzantrag

Der Batteriehersteller Varta AG hat beim Amtsgericht Stuttgart Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Das Unternehmen steht damit vor der Zerschlagung.

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Von Autor/in Christoph Mautes

Die Varta AG aus Ellwangen (Ostalbkreis) hat beim Amtsgericht Stuttgart Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Das hat das Unternehmen am Freitag mitgeteilt. Das Gericht bestätigte den Schritt gegenüber den Nachrichtenagenturen Reuters und dpa. Eine zuständige Richterin prüfe nun, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Gläubigerpläne und Interessenten für Mikrobatterien

Der Insolvenzantrag könnte nur der erste Schritt auf dem Weg zur Zerschlagung des Unternehmens sein. Die Hauptgläubiger-Gruppe um die Deutsche Bank hatte am Donnerstag angekündigt, den Geschäftszweig Haushaltsbatterien aus der Varta AG herauslösen zu wollen. Der ist nach wie vor profitabel.

Begründet wurde der Involvenzantrag mit der angespannten Finanzlage des Unternehmens. Auch für den Geschäftsbereich Mikrobatterien, also Kleinstbatterien etwa für Hörgeräte, soll es bereits einen Interessenten geben. Was das für die Werke in Ellwangen und Dischingen (Landkreis Heidenheim) heißt, ist noch unklar. Für das Werk im bayerischen Nördlingen stand bereits vorher fest, dass es im Herbst geschlossen wird.

Es ist die erklärte Zielsetzung, die operative Tätigkeit uneingeschränkt im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vorgaben fortzuführen. Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner können auf die gewohnten Leistungen und Services vertrauen. Für die Mitarbeitenden bedeutet das, dass auch nach der Insolvenzantragstellung Löhne und Gehälter weiterbezahlt werden.

Weltweit beschäftigt die Varta rund 4.000 Mitarbeitende, etwa 3.000 davon in Deutschland. Viele von ihnen arbeiten direkt in der Fertigung und sind von möglichen Werksschließungen unmittelbar betroffen.

So läuft die Insolvenz in Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet, dass das bisherige Management nach einer gerichtlichen Prüfung zunächst im Amt bleibt und den Sanierungsprozess selbst steuert. Das Gericht setzt allerdings einen Sachwalter ein, der die wirtschaftliche Lage überwacht und die Interessen der Gläubiger im Blick behält. Ziel kann eine Fortführung des Unternehmens, eine Sanierung oder auch eine geordnete Zerschlagung sein.

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Christoph Mautes

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