Waschbären gelten als invasive Art, also gebietsfremd in Deutschland mit unerwünschten Auswirkungen auf andere Tiere. Bis im Jahr 2007 gab es in Baden-Württemberg laut Wildtierportal gerade mal 100 Waschbären. Weil sie sehr anpassungsfähig sind, haben sich die Tiere seither rasant vermehrt: Im Jagdjahr 2018/2019 sind nach Angaben des Wildtierportals landesweit mehr als 2.500 Waschbären erlegt worden.
Die höchste Dichte erreiche die Art demnach in urbanen Lebensräumen. Die Schäden nehmen zu und die Gefahren für Amphibien und Reptilien ebenfalls, stellt die FDP-Landtagsfraktion dazu fest. Sie hat ein Positionspapier zum Thema Waschbären erarbeitet und fordert die grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg auf, mehr gegen die Ausbreitung der Waschbären zu tun.
Gefahr für heimische Tierarten
Die FDP wirft der Landesregierung angesichts der wachsenden Population von Waschbären eine Doppelmoral beim Artenschutz vor. Der Waschbär gefährde heimische Arten und verursache möglicherweise ihr Aussterben: "Waschbären sind putzig, aber brandgefährlich. Sie verursachen Schäden an Gebäuden und bedrohen heimischer Tierarten", kritisiert der FDP-Abgeordnete Jochen Haußmann.
"Einmal verschwundene Arten kehren nicht zurück. Zahlreiche Initiativen im Land helfen Amphibien mit großartigem Engagement über Straßen und zu Laichgewässern. Leider decken sie damit buchstäblich den Waschbären den Tisch. An Laichgewässern im Rems-Murr-Kreis wurden bereits Amphibienreste zahlreicher Individuen dokumentiert, die eindeutig auf Waschbärfraß zurückzuführen sind", so der Politiker.
FDP für landesweites Monitoring
Die FDP-Fraktion fordert ein landesweites Monitoring zur Kontrolle der Population und eine Aufhebung der Schonzeit für Waschbären. Die Landesregierung verstecke sich hinter Ankündigungen: "Die kommunale Ebene hat den Handlungsbedarf längst erkannt, jetzt muss die Landesregierung handeln."
Landwirtschaftsministerium weist Vorwürfe zurück
Eine Änderung der Schonzeiten-Verordnung sei im Rahmen des Waschbären-Managements geplant, teilt das Agrarministerium auf SWR-Anfrage mit. Invasive Arten sollen ganzjährig unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes gejagt werden können. Sobald alle rechtlichen Schritte vollzogen seien, würden die Änderungen umgesetzt.
In Bezug auf das Management und den Umgang mit invasiven Arten gebe es bereits Empfehlungen. Zum Beispiel, dass Waschbären als invasive gebietsfremde Arten nicht gehegt werden dürfen. Angesichts des zunehmenden Bestands werde zudem eine verstärkte Bejagung empfohlen, vor allem entlang der Ausbreitungsgrenzen, so das Ministerium. Dies gelte insbesondere in Gebieten, in denen negative Auswirkungen auf heimische Arten zu erwarten seien: "Steigende Jagdstrecken beim Waschbären belegen das Engagement der Jäger." Das gilt allerdings nur bezogen auf Wald und Feldreviere. In Städten dagegen ruht die Jagd laut Ministerium grundsätzlich: "Gemäß § 6 Bundesjagdgesetz ruht die Jagd in befriedeten Bezirken und kann nur beschränkt zugelassen werden."
Wildtierbeauftragte und Stadtjäger helfen in Kommunen weiter
Das baden-württembergische Ministerium für den ländlichen Raum habe daher spezielle Regelungen für die Städte und Kommunen getroffen. So stelle das Land Mittel für die Stellen der Wildtierbeauftragten bereit. Derzeit gebe es in allen Landkreisen einen solchen Beauftragten und damit einen direkten Ansprechpartner bei Fragen zu Wildtieren. Außerdem gebe es Stadtjäger, die Bürger in Sachen Wildtieren beraten.