FAQ zu Trockenheit und Wasserknappheit

Hitze und Dürre in BW: Immer mehr Landkreise verbieten die Wasserentnahme

In BW sind die Böden durch viel Hitze und wenig Regen trocken. Wie steht es um das Grundwasser? Wie sind die Regelungen mit Pools? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Stand

Von Autor/in Nicolas Friese

Die extreme Hitze in Baden-Württemberg mit Temperaturen bis zu 40 Grad sorgt vielerorts im Land für Trockenheit und Wassermangel. Dabei leidet unter anderem die Grundwassersituation, die derzeit angespannter ist als in vergangenen Trockenjahren.

Wird das Trinkwasser in Baden-Württemberg knapp?

In einigen Regionen Baden-Württembergs wird das Grundwasser knapp. Das zeigt eine aktuelle Studie des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Demnach wird mehr als 20 Prozent der Grundwassermenge entnommen, die sich jährlich neu bildet.

Weil das Trinkwasser zum Großteil aus dem Grundwasser entnommen wird, ist die Grundwassererneuerung besonders wichtig. Die Landesregierung rechnet in ihrem Masterplan Wasserversorgung damit, dass die Grundwasserneubildung in Baden-Württemberg bis 2050 um bis zu 20 Prozent und bis 2100 sogar um bis zu 50 Prozent sinkt. Aktuell sei die Trinkwasser-Versorgung im Land jedoch nicht gefährdet.

Grundwasser in Baden-Württemberg auf Tiefstand

Die Grundwassersituation in Baden-Württemberg ist angespannter, als es zur Jahresmitte in den beiden historischen Trockenjahren 2003 und 2018 der Fall war. Die Lage sei aber etwa vergleichbar zum Trockenjahr 2020, heißt es im aktuellen Monatsbericht zu den Grundwasserverhältnissen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). 

Insbesondere im Karst - Geländeformen, die auf der Schwäbischen Alb und im Illertal vorkommen - sowie in den Hochlagen des Schwarzwalds erwarten die Fachleute zunehmend Probleme für Menschen, die sich selbst aus Quellen mit Wasser versorgen. Engpässe in der öffentlichen Wasserversorgung seien basierend auf aktuellen Beobachtungen Anfang Juli aber nicht zu befürchten.

Sommer-Regen trägt nicht zu Grundwasserbildung bei

An jeder vierten Messstelle verzeichnet die LUBW den Angaben nach ein niedriges Niveau. "Ob die historischen Niedrigwassermarken erreicht bzw. unterschritten werden, wird von der Frequenz und der Stärke der Sommerniederschläge abhängen", heißt es in dem Bericht. Sommerniederschläge tragen demzufolge zwar nicht unmittelbar zur Grundwasserneubildung bei, aber schonten indirekt die Ressource.

Nach heftigen Gewittern Mitte Juni hätten sich die Grundwasserstände etwa in Gewässernähe kurzzeitig erholt. Die LUBW setzt für ihre Beurteilung der Grundwasserverhältnisse die aktuelle Situation in Bezug zur bisherigen Entwicklung und erstellt Prognosen.

Darf man sich einen Pool ohne Genehmigung in den Garten stellen?

In Baden-Württemberg dürfen Pools, die bestimmte Abmessungen einhalten, ohne Baugenehmigung errichtet werden. Wie die Landesbauordnung regelt, dürfen Wasserbecken mit bis zu 100 Kubikmeter Wasser verfahrensfrei errichtet werden. Im Außenbereich darf ein Wasserbecken nur ohne Genehmigung gebaut werden, wenn es einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dient.

Jedoch können in unterschiedlichen Baugebieten auch Bebauungspläne vorliegen, die besondere Regelungen aufweisen. Während es in der Vergangenheit Einschränkungen der Kommunen bei der Befüllung von Pools gab, gelten in Baden-Württemberg derzeit keinerlei solche Regeln. Die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen oder Seen ist in einigen Gemeinden verboten.

Affalterbach

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Landesschau Baden-Württemberg SWR BW

Darf man bei der Hitze noch gießen?

Während beispielsweise in der Region Hannover ab einer bestimmten Temperatur tagsüber nicht mehr bewässert werden darf, gibt es in Baden-Württemberg derzeit kein Bewässerungsverbot. Heißt: Gießen ist zu jeder Tageszeit und bei jeder Temperatur erlaubt.

Expertinnen und Experten raten jedoch, am besten morgens zu gießen. Effizienter sei zudem, einmal ausgiebig zu gießen als mehrmals zu sparsam.

In diesen Landkreisen gilt Wasserentnahmeverbot

Um der Trockenheit entgegenzuwirken, schränken mehr und mehr Landkreise in Baden-Württemberg die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen oder Brunnen ein. In den Landkreisen Biberach, Heilbronn, Ravensburg, dem Alb-Donau-Kreis sowie dem Bodenseekreis darf bis einschließlich 15. Juli kein Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen entnommen werden. Im Landkreis Emmendingen gilt die Einschränkung erst mal dauerhaft. Auch in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut, Böblingen, Schwäbisch Hall und Esslingen ist es derzeit verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Seit Freitag gilt dies auch im Kreis Ludwigsburg, ab Samstag in Rottweil.

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Im Kreis Biberach droht bei Verstößen gegen die Regelung ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Im Bodenseekreis und Kreis Ravensburg liegen die Bußgelder bei bis zu 10.000 Euro.

Auch im Landkreis Emmendingen ist die Wasserentnahme verboten. Wie das Landratsamt mitteilte, sind die Gründe dafür der niedrige Wasserstand sowie die niedrigen Niederschläge. Die Regelung treten zudem zukünftig immer ein, sobald der Pegel der Elz in Gutach unter ein bestimmtes Niveau sinke.

Für wen gilt das Wasserentnahmeverbot nicht?

Im Kreis Emmendingen gilt das Wasserentnahmeverbot nicht für Wasserkraft, Landwirtschaft, Grünflächenbewässerung oder Betriebe. Zudem sei der Rhein von der Regelung ausgeschlossen. Der Landkreis Ravensburg macht lediglich beim Tränken von Vieh eine Ausnahme, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.

Im Kreis Heilbronn wird in der Landwirtschaft ab Donnerstag (3.7.) die tägliche Entnahme um die Hälfte reduziert - das gilt für Betriebe, die Lebensmittel produzieren. Beregnen und Bewässern darf man nur noch von abends 18 Uhr bis morgens 8 Uhr. Im Kreis Schwäbisch Hall gibt es die Regelung schon seit Wochenbeginn. Das Verbot gilt zunächst bis Ende September.

Im Bodenseekreis ist die Entnahme aus dem Bodensee sowie das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt. Das Landratsamt appelliert jedoch, auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten. Im Alb-Donau-Kreis ist jegliche Wasserentnahme verboten.

Tipps zum nachhaltigen Umgang mit Wasser

Laut Angaben des Naturschutzbundes (NABU) Baden-Württemberg nutzt und verschmutzt jeder Mensch täglich in Baden-Württemberg 120 Liter Leitungswasser. Davon fließen 40 Liter zum Baden, Duschen und für die Körperpflege aus der Leitung, 35 Liter werden durch die Toilette und 20 Liter durch die Waschmaschine gespült, zum Kochen und Trinken kommen weitere fünf Liter dazu.

Zum Wassersparen gibt der NABU folgende Tipps: kurz duschen, keine Swimmingpools befüllen, keine Rasenflächen bewässern, tropfende Wasserhähne reparieren, die Waschmaschine nur voll befüllt anstellen und die passende Taste der Toilettenspülung nutzen. Im Garten sei es zudem sinnvoll, stärker auf heimische botanische Hitzehelden zu setzen, wie Wiesen-Salbei, Tauben-Skabiose oder Feld-Thymian, die wenig Wasser brauchen und zudem Insekten Nahrung bieten.

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