Nach Volksbegehren

Droht ein XXL-Landtag in Baden-Württemberg? FDP streitet mit Ministerium

Mit dem neuen Wahlrecht könnte der Landtag wachsen. Die FDP will das verhindern, doch das Innenministerium schob einem Volksbegehren einen Riegel vor. Nun entscheidet ein Gericht.

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Mit dem Zwei-Stimmen-Wahlrecht in Baden-Württemberg könnte der Landtag ab dem Jahr 2026 noch größer werden. Das will die Landes-FDP mit einem Volksbegehren verhindern. Das Landesinnenministerium hat das jedoch verweigert. Nun wird am baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof darüber verhandelt.

XXL-Landtag in BW: Volksbegehren abgelehnt

Hinter der Ablehnung des Volksbegehrens zur Verkleinerung des Landtags vermutet die FDP politische Motive. Die Landtagsmehrheit habe die Eindämmung von Ausgleichs- und Überhangmandaten auf die leichte Schulter genommen, sagte der Verwaltungsrechtler Christofer Lenz, der die FDP in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt, in Stuttgart. Man habe das Volksbegehren zweckorientiert ausgelegt, um der Bevölkerung eine Entscheidung zu verwehren, weil man Sorge habe, die Bevölkerung könne aufseiten der FDP sein, so Lenz.

Droht ein aufgeblähter Landtag in Baden-Württemberg?

Der Verfassungsgerichtshof muss über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens zur Verkleinerung des Landtags entscheiden. Die FDP hatte das Volksbegehren mit dem Titel "XXL-Landtag verhindern" initiiert. Demnach soll die Anzahl der Wahlkreise in Baden-Württemberg um fast die Hälfte gesenkt werden, damit die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduziert wird. Das Ministerium hatte den Antrag auf Zulassung aber abgelehnt, weil die geplante Gesetzesänderung verfassungswidrig sei.

Die FDP hatte mehr als 10.000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt. Mit ihrem Vorschlag will die FDP erreichen, dass die Zahl der Wahlkreise in Baden-Württemberg nahezu halbiert wird, um eine Aufblähung des Landtags zu verhindern. Das Innenministerium hält den Vorschlag der FDP jedoch für verfassungswidrig. Durch die Wahlrechtsreform aus 2022 haben Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg künftig zwei Stimmen: Eine für die Landesliste und eine für einen Direktkandidaten oder eine -kandidatin aus dem Landkreis.

Verfassungsgerichtshof entscheidet über Volksbegehren

In den kommenden Wochen muss nun der Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entscheiden. Dies werde dauern, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Malte Graßhof. Dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung fallen wird, sei unrealistisch. Unter Einberechnung aller Fristen dürfte es laut der Deutschen Presse-Agentur auch unwahrscheinlich sein, dass das Volksbegehren Auswirkungen auf die Landtagswahl 2026 haben wird. FDP-Fraktionschef und Parteivize Hans-Ulrich Rülke betonte, dass man am Entwurf nichts ändern wolle. Man habe eigentlich für die Wahl 2026 ein anderes Wahlrecht angestrebt, aber wenn das nicht klappe, dann eben für die Landtagswahl 2031. 

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SWR