Der Rechtsstreit um mutmaßliche Abgasverstöße von Dieselautos von Mercedes-Benz schwelt seit Jahren. Nun hat der frühere Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche am Dienstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ausgesagt und die Vorwürfe zurückgewiesen.
Den Begriff "Abschalteinrichtung" habe sich der Daimler-Vorstand erst erläutern lassen, nachdem 2015 die Dieselaffäre bei VW bekannt geworden sei, erklärte er. Die Behauptung, der Vorstand habe strategisch entschieden, auf diese Weise EU-Emissionsgrenzwerte für Diesel zu umgehen, sei aus seiner Sicht deshalb falsch. Zetsche betonte stattdessen, man habe sich immer dem "Stern" verpflichtet gefühlt und der Technologieführerschaft des Herstellers.
Neben Ex-Konzernchef Zetsche sind ein weiteres früheres Vorstandsmitglied sowie weitere Mitarbeiter und ehemalige Beschäftigte für die auf drei Tage angesetzte Beweisaufnahme geladen.
Abgasschummelei auch bei Mercedes?
Zetsche stand zur Zeit des angeblichen Abgasbetrugs an der Spitze des heutigen Mercedes-Konzerns. Die Dieselaffäre wurde 2015 zunächst durch Vorfälle bei Volkswagen bekannt. Im Gericht soll es jetzt vor allem um die Frage gehen, ob Zetsche und andere Manager damals in einer Vorstandsentscheidung beschlossen haben, die EU-Emissionsnormen zu umgehen und ob deshalb mutmaßlich unzulässige Abschalteinrichtungen in Autos eingebaut wurden.
Kläger fordern 1,25 Milliarden Euro Schadensersatz
Zahlreiche Anleger werfen dem börsennotierten Unternehmen Mercedes-Benz Group AG vor, die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen verschwiegen und die Investoren über die wahren Umstände getäuscht zu haben. Sie verlangen deshalb für entstandene Verluste Schadensersatz von inzwischen 1,25 Milliarden Euro.
Eine Unternehmenssprecherin von Mercedes sagte: "Wir vertreten unverändert die Auffassung, dass wir unseren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind." Die Ansprüche seien unbegründet.
Wie geht es im Prozess jetzt weiter? SWR-Experte Kolja Schwartz klärt auf:
Musterverfahren soll Klarheit für alle bringen
Am Landgericht Stuttgart gibt es derzeit rund 170 einzelne Verfahren gegen Mercedes. Diese werden jetzt in dem Musterverfahren am Oberlandesgericht gebündelt und einmal einheitlich und verbindlich für alle entschieden. Ist das Urteil vom Oberlandesgericht da, können die Verfahren am Landgericht zu den einzelnen Schadensersatzklagen weitergehen.
Wer klagt genau - und warum?
In dem Musterverfahren geht es nicht um geprellte Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern nur um Kapitalanleger - also Personen, die Aktien der Mercedes-Benz Group AG erworben haben. Und diese Anleger werfen dem Konzern vor, seine kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten verletzt zu haben. Deswegen sei ihnen ein Schaden entstanden, denn ansonsten wäre der Kurs der Aktie jetzt höher und sie hätten mehr Geld verdient, so die Argumentation der Kläger.
Keine Ermittlungen gegen Mercedes-Vorstand
Nach Bekanntwerden des Skandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen aufgenommen. Es gab Verfahren gegen zwei Sachbearbeiter und zwei Teamleiter des Autobauers. Mehrere Strafbefehle wurden erlassen. Schließlich wurde gegen den Konzern 2019 eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt - wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb des Unternehmens. Ermittlungen gegen den Vorstand gab es hingegen nie. Auch die US-Justiz hat ihre Ermittlungen gegen Mercedes-Benz 2024 eingestellt.