Vertrauen in den Rechtsstaat lebt von Transparenz. Dazu zählt auch, dass Bürgerinnen und Bürger sich über Entscheidungen von Gerichten informieren können, etwa indem sie Urteile selbst nachlesen. Gerichte sollen deshalb relevante Urteile veröffentlichen. Veröffentlichte Urteile sind außerdem wichtig, damit Bürger Erfolgschancen vor Gericht besser abschätzen und Anwälte ihre Mandanten besser beraten können.
In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden aber kaum Urteile veröffentlicht. Das zeigt eine Auswertung von ARD-Rechtsredaktion und SWR Data Lab.
Die Redaktionen haben untersucht, wie viele Entscheidungen von den Zivil- und Verwaltungsgerichten aus den Jahren 2023 und 2024 in staatlichen Datenbanken enthalten und somit öffentlich zugänglich sind. Die Daten der Amtsgerichte und anderer Gerichtsbarkeiten, etwa von Straf-, Arbeits- oder Finanzgerichten, wurden nicht betrachtet.
Bei den ausgewerteten Gerichten geht es um Themen, die jeden treffen können. Zum Beispiel: Autounfälle, Schmerzensgeld, Nachbarstreitigkeiten oder Baugenehmigungen.
So schneiden Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ab
Das Ergebnis der Recherche: Rheinland-Pfalz veröffentlichte nur 1,5 Prozent seiner Urteile und liegt damit im Ländervergleich auf dem letzten Platz. Auch Baden-Württemberg liegt unter dem bundesweiten Schnitt von 3,5 Prozent veröffentlichter Urteile. In Bayern, Brandenburg und dem Saarland wurden die meisten Urteile veröffentlicht, aber auch dort ist nur etwa jedes zwanzigste Urteil öffentlich zugänglich. Die Landgerichte Ulm, Hechingen, Mainz und Zweibrücken haben nach der Auswertung 2023 und 2024 keine Entscheidung veröffentlicht.
Bei den Verwaltungsgerichten der Länder sieht es ein bisschen besser aus. Am meisten ihrer Urteile veröffentlicht haben in Baden-Württemberg das Verwaltungsgericht Karlsruhe (3,3 Prozent) und in Rheinland-Pfalz das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (5,5 Prozent).
Die Recherche zeigt außerdem, dass die höheren Instanzen mehr veröffentlichen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe schafft beispielsweise eine Veröffentlichungsquote von etwa 7 Prozent seiner streitigen Urteile. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken kommt auf maximal 10 Prozent. Auf Bundesebene kommen der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht sogar auf eine 100 Prozent-Quote.
So schneiden die Gerichte im Detail ab
Über die Veröffentlichung entscheiden Richter selbst
Richterinnen und Richter können selbst entscheiden, welche Urteile sie für die Datenbanken freigeben. "Leitlinien oder ministerielle Vorgaben existieren nicht", erklärt Christoph Breuer, Pressesprecher des Justizministeriums in Rheinland-Pfalz. Der Maßstab: "Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann", urteilte das Bundesverwaltungsgericht vor dreißig Jahren. Das folgt aus dem Grundgesetz.
Verschiedene Gründe für die niedrigen Veröffentlichungsquoten
Oft halten Richter ihre Urteile für nicht relevant genug, denn viele Fälle gehören zum Massengeschäft. Sie kommen in ähnlicher Form immer wieder vor Gericht. Sven Kersten von der "Neuen Richter*innenvereinigung" glaubt, dass bei Richtern außerdem die Angst vor Fehlern eine Rolle spielt: "Wenn die Gerichtsurteile nicht vom Bundesgerichtshof bestätigt worden sind, besteht immer die Befürchtung, etwas nicht richtig oder nicht vollständig erfasst zu haben, weshalb man von einer Veröffentlichung der Gerichtsurteile Abstand nimmt."
Es gibt aber noch einen ganz praktischen Grund für die wenigen Veröffentlichungen: Personal und Zeit. Alle Entscheidungen müssen anonymisiert werden. Bislang erfolgt das meist per Hand, zum Beispiel mit einem Edding auf einem ausgedruckten Urteil. Das soll künftig schneller gehen, etwa mit technischer Hilfe durch Künstliche Intelligenz. Zusätzlich erinnere man Gerichte mit regelmäßigen Schreiben, dass das Veröffentlichen von Gerichtsentscheidungen eine hohe Bedeutung habe, sagt Christoph Breuer vom Justizministerium Rheinland-Pfalz.
Das Justizministerium Baden-Württemberg äußert sich ähnlich. Die Justiz an Zivilgerichten in Baden-Württemberg hat seit Dezember ein KI-Programm im Einsatz, das Urteile schneller anonymisieren soll. Zur SWR-Stichprobe und dem Vergleich zwischen den Bundesländern schreibt das Ministerium in Stuttgart: "Ein belastbarer Vergleich der Veröffentlichungsquoten ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden, Veröffentlichungsstrategien und organisatorischer Strukturen nur eingeschränkt möglich."
Aktivisten sehen Chancen in öffentlichen Urteilen
Til Bußmann-Welsch von der Initiative "Offene Urteile" findet, dass gerade Bürger, die ohne Anwalt vor Gericht ziehen wollen, von mehr Veröffentlichungen profitieren würden. Denn: Mit öffentlich zugänglichen Urteilen und KI könne man sich leichter allein auf Gerichtsverfahren vorbereiten. "Und da sehe ich den Staat ganz klar in der Verantwortung, zumindest die Grundlagen dafür zur Verfügung zu stellen", sagt der Aktivist.
Transparenzmangel in der Justiz Über die Daten
So sind das SWR Data Lab und die ARD-Rechtsredaktion bei der Auswertung vorgegangen. Hier erfahren Sie alles zur Methodik und den ausgewerteten Daten.