Was wurde verglichen?
Verglichen wurde die Anzahl der in den staatlichen Justiz-Datenbanken veröffentlichten Urteile mit der Anzahl aller offiziell durch ein Urteil erledigten Verfahren. Gezählt wurden durch ein (streitiges) Urteil erledigte Verfahren. Nicht berücksichtigt wurden Verfahren, die durch einen Beschluss, Vergleich o.Ä. erledigt wurden.
Die Zahlen erledigter Verfahren durch Urteile der Oberverwaltungsgerichte und Oberlandesgerichte stammen aus den statistischen Berichten des Statistischen Bundesamtes.
Die Zahlen erledigter Verfahren für die Land- und Verwaltungsgerichte stammen aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts, vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und vom Statistischen Landesamt Sachsen.
Die Zahlen erledigter Verfahren am Bundesverwaltungsgericht stammen aus den Jahresstatistiken. Die Zahlen der Erledigungen durch Urteile für die Wehrdienstsenate wurden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die Zahlen erledigter Verfahren am Bundesgerichtshof stammen aus der Übersicht über den Geschäftsgang bei den Zivilsenaten.
Was zählt als "veröffentlicht"?
Für Landgerichte, Verwaltungsgerichte und Obergerichte: alle Urteile aus den auf der Website des Justizportals des Bundes und der Länder verlinkten Justiz-Datenbanken der Länder.
Für Bundesgerichte: alle Urteile aus den Suchen des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs.
Welche Urteile wurden berücksichtigt?
Berücksichtigt wurden 2023 und 2024 gesprochene Urteile, die in den genannten Justiz-Datenbanken der Länder bis zum 8. Dezember 2025 und in den Bundesgerichts-Suchen bis zum 20. Januar 2026 hochgeladen wurden.
Von den Landes- und Oberlandesgerichten sowie vom Bundesgerichtshof wurden nur zivilrechtliche streitige Urteile berücksichtigt (ermittelt durch das Aktenzeichen, Grundlage: Aktenzeichenordnungen der Länder).
Fehlerhafte Aktenzeichen wurden zuvor bestmöglich korrigiert. Veröffentlichungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wurden bei den Veröffentlichungsquoten nach Bundesland sowohl Berlin als auch Brandenburg zugerechnet, doppelte Dokumente in den Justizdatenbanken beider Länder bestmöglich bereinigt.
Dokumente mit der Angabe mehrerer Aktenzeichen, wenn zum Beispiel mehrere Verfahren miteinander verbunden sind und nur eine Entscheidung für mehrere Aktenzeichen getroffen wurde, wurden mehrfach gezählt.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Auswertung?
Die Auswertung stellt eine Stichprobe dar: Betrachtet wurden nur die Zivilgerichtsbarkeit (ohne Amtsgerichte) und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Andere Gerichtsbarkeiten, wie Straf- oder Finanzgerichte, wurden nicht betrachtet. Das gilt für den gesamten Instanzenzug, also von den jeweils untersten Gerichten bis einschließlich der jeweiligen Bundesgerichte.
Die Art eines Urteils (z. B. Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil) ist in den staatlichen Justiz-Datenbanken nur in seltenen Fällen genauer bestimmt. Verglichen wurde bei den Zivilgerichten deshalb die in den offiziellen Statistiken erfasste Anzahl der durch ein "streitiges Urteil" erledigten Verfahren mit der Anzahl aller veröffentlichten Urteile. Die in dieser Auswertung genannte Veröffentlichungsquote der Zivilgerichte ist daher als Maximalwert zu verstehen.
Transparenzmangel in der Justiz Bundesweiter Vergleich: Gerichte im Südwesten veröffentlichen wenige Urteile
In kostenlosen, staatlichen Datenbanken sind kaum Urteile zu finden. Eine SWR-Datenrecherche zeigt: BW und RLP sind bundesweit Schlusslichter bei der Veröffentlichung.