Damit zieht das Ministerium seine bisherige Darstellung zurück. Jeder Fall werde einzeln geprüft, heißt es nun. Vergangenen Freitag dagegen hatte das Innenministerium dem SWR noch schriftlich bestätigt: Für Bewerber und Bewerberinnen, die aktuell Mitglied in der AfD sind, sei eine Einstellung in den Staatsdienst künftig ausgeschlossen.
Staatsrechtler hatten das als verfassungswidrig kritisiert. Bewerbern und Bewerberinnen dürfe nicht pauschal wegen ihrer Parteizugehörigkeit der Staatsdienst verweigert werden. Rechtlich korrekt sei es, jeden Fall einzeln zu prüfen. Das Innenministerium stellt jetzt klar: Das wird auch in Rheinland-Pfalz so sein.
Können AfD-Mitglieder sich zukünftig auf den Staatsdienst in Rheinland-Pfalz bewerben?
Wer Mitglied in der AfD ist, kann sich für eine Stelle im Staatsdienst in Rheinland-Pfalz bewerben. Entscheidend ist, ob die Person glaubhaft darlegt, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Die Einzelfallprüfung soll sicherstellen, dass keine verfassungsfeindlichen Personen in den öffentlichen Dienst gelangen.
Diese Vorgehensweise war in der geplanten Verwaltungsvorschrift des Ministeriums von Anfang an so vorgesehen. Die Kommunikation des Ministeriums war allerdings eine andere. Staatsrechtler vermuten, dass es Innenminister Michael Ebling (SPD) darum ging im Kampf gegen die AfD Entschlossenheit zu signalisieren.
Debatte um Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz Staatsrechtler: AfD-Ausschluss vom Staatsdienst ist rechtswidrig
Mehrere Staatsrechtler halten es für verfassungswidrig, AfD-Mitglieder allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit vom Staatsdienst auszuschließen - wie in Rheinland-Pfalz geplant.
SPD-Fraktion teilte Darstellung des Innenministeriums zu AfD-Mitgliedern im Staatsdienst
Auch die SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hatte es vergangene Woche so dargestellt, dass der öffentliche Dienst Bewerbern und Bewerberinnen mit AfD-Parteibuch verwehrt wird. Die Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler verschickte eine Pressemitteilung mit der Überschrift: "Kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst - Verwaltungsvorschriften für den öffentlichen Dienst verschärft."
Darin hieß es, mit den Änderungen der Vorschriften müsse unter anderem zukünftig bereits beim Einstellungsverfahren erklärt werden. Kein Mitglied einer extremistischen Organisation wie der AfD zu sein. "Falls eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben werden kann, […] darf nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden."
CDU kritisiert Hin und Her des Innenministeriums
Das Rückziehen derbisherigen Darstellung stößt bei der CDU-Opposition in Rheinland-Pfalz auf heftige Kritik. CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger sagte: "Das Hin und Her zum Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst ist ein Brandbeschleuniger für die Rechtspopulisten in Rheinland-Pfalz."
Verfassungsfeinde hätten im Staatsdienst nichts verloren, das stehe völlig außer Frage. "Solche Aktionen stärken aber immer nur weiter den Opfermythos, mit dem die AfD sich gerne inszeniert und ihre Anhänger immer fester an sich bindet", so Steiniger. Das sei unverantwortlich von Innenminister Ebling.
AfD zeigt sich Erfreut über die Klarstellung des Innenministeriums
Die AfD reagierte mit einer gewissen Genugtuung auf die Klarstellung aus dem Innenministerium. Landes- und Fraktionschef Jan Bollinger erklärte, "Minister Ebling hat versucht, mit einem verfassungswidrigen Schnellschuss politischen Gegnern pauschal den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren - offenbar ohne die rechtlichen Grundlagen sauber zu prüfen." Dass Ebling nun zurückrudern müsse, sei ein kleiner Sieg für Rechtsstaat und Demokratie.
Bollinger kritisierte auch die Kommunikationsstrategie des Innenministers. Diese sei ein Musterbeispiel für verantwortungslose Symbolpolitik. "So agiert kein Innenminister, sondern ein Wahlkämpfer auf Abwegen", so Bollinger. Er bezeichnete Ebling als nicht mehr tragbar für das Amt des Innenministers.